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Klappladen
Der Begriff Klappladen oder Fensterladen
beschreibt ein bewegliches Bauelement, das als schützender
Vorsatzflügel auf der Außenseite von Fenstern und Fenstertüren
angebracht wird. In der Umgangssprache ist der Klappladen auch als
Schlagladen, Fensterklappen, Drehladen oder Balken (Österreich)
bekannt, aber gemäß Normung (z.B. DIN EN 13659 Abschlüsse
außen - Leistungs- und Sicherheitsanforderungen) lautet
die korrekte Bezeichnung „Drehladen". Als Schutz gegen Sonne und
Hitze kam der Klappladen ursprünglich aus südlichen, warmen
Regionen, er bietet aber bedingt auch einen Schall- und
Einbruchschutz.
Die Flügel können als Rahmen mit Vollverbretterung, oder - wie in
südlichen Ländern üblich - mit Schrägverbretterung als Blend- und
Hitzeschutz gestaltet werden. Neben Klappläden aus Holz bieten
Hersteller Produkte aus Aluminium,
Kunststoff und aus Kombinationen dieser Materialien an. Die Läden
werden als Drehflügel ausgebildet und je nach baulichen
Gegebenheiten im Mauerwerk angeschlagen oder auf dem
Fenster-Blendrahmen aufgeschraubt.
Für Klappläden sind folgende Öffnungsarten möglich:
- 1-flüglig
- 2-flüglig, 2-seitig öffnend
- 2-flüglig, 1-seitig öffnend; Läden gekoppelt
(Doppelladen)
- 3-flüglig, 2-seitig öffnend; 1 Einzel- und 1
Doppelladen
- 4-flüglig, 2-seitig öffnende; 2 x 2 Läden gekoppelt
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