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Kugelfallversuch

Um zu prüfen, wie sich herabfallende Gegenstände mit relativ geringer Masse und hoher Geschwindigkeit auf spröde Bauteile auswirken, wird der Kugelfallversuch durchgeführt. Solche harten Stöße lassen sich insbesondere bei Glas jedoch nur experimentell nachweisen. Der Kugelfallversuch nach DIN 52338 Prüfverfahren für Flachglas im Bauwesen dient hierbei der vergleichenden Qualitätsprüfung von Verbundglas. Geprüft wird dessen Verhalten bei stoßartigem Auftreffen eines harten Stoßkörpers mit kleiner kompakter Masse. Der Versuch ist auch für mehrscheibige Aufbauten in Kombination mit Verbundglas anwendbar.

Als Fallkörper kommt eine Kugel aus Wälzlagerstahl mit einer Masse von ca. 1.030 g zum Einsatz. Die Fallhöhe beträgt in aller Regel 1,00 m, 2,50 m oder 5,00 m. Das zu prüfende Bauteil ist für den Fallversuch entsprechend den bestimmungsgemäßen Einbauzuständen zu stützen, zu lagern und zu befestigen. Sind unterschiedliche Einbauzustände vorgesehen, sind Fallversuche in allen Einbauzuständen oder dem ungünstigsten erforderlich. Als Auftreffstellen sind diejenigen Stellen des Bauteiles zu wählen, bei deren dynamischer Beanspruchung die größte Wahrscheinlichkeit eines Versagens besteht. Dabei soll der Fallkörper die Probe nicht weiter als 50 mm vom Proben-Mittelpunkt treffen.

Auftreffstellen sind in der Regel die Stützweiten-Mitten und die Auflagerbereiche des Bauteiles. Bei asymmetrischen, geneigten und gewölbten Teilen oder bei asymmetrischer oder geneigter Lagerung der Bauteile sind die Auftreffstellen im Einzelfall zu ermitteln. Der Versuch gilt als bestanden, wenn die Verglasung nicht durchschlagen wird, nicht von den Lagern rutscht und keine Bruchstücke herabfallen, die die Verkehrsfläche gefährden. Bei Isolierverglasungen darf die obere Scheibe durch die Stoßversuche zerstört werden. Die vorgenannten Bedingungen für das Bestehen der Stoßversuche gelten für die untere Scheibe der Isolierverglasung.

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