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Kantenfestigkeit

Die Schnittkanten von Glas sind so zu bearbeiten, dass sie keine Verletzungsgefahr darstellen. Dies kann auf verschiedene Arten erfolgen, wobei die Art der Bearbeitung sich sowohl auf die optische Qualität einer Glaskante auswirkt, als auch auf ihre Festigkeit. Durch den Kontakt von Schneidrädchen und Glasoberfläche werden Risse im Glas initiiert, die das vereinfachte Brechen der Gläser entlang des Anrisses ermöglichen. Während des Ritzens dringen aber auch senkrecht zur frisch erzeugten Glaskante feine Risse ein, welche die Kantenfestigkeit für parallel zur Kante wirkende Spannungen reduzieren. Zwar können diese Risse, wie sie bei einer geschnittenen Kante (KG) auf der Seite des Anritzes auftreten, durch weitere Kantenbearbeitungsmaßnahmen (z.B. Säumen) entfernt bzw. in der risswirksamen Tiefe reduziert werden, allerdings führen diese Bearbeitungsschritte zu neuen Kantenverletzungen mit senkrecht zur Glaskante orientierten Rissen.

An der Technischen Universität Darmstadt wurde die Kantenfestigkeit von Gläsern verschiedener Hersteller und Kantenqualitäten entsprechend DIN 1249-11 Flachglas im Bauwesen; Glaskanten; Begriff, Kantenformen und Ausführung untersucht. Es zeigte sich, dass die optische Kantenqualität im direkten Vergleich der Hersteller stark schwankt, diese Unterschiede jedoch keine direkte Beurteilung der tatsächlich vorliegenden Kantenfestigkeit zulassen. Speziell bei gesäumten Glaskanten konnte nachgewiesen werden, dass die gewählte Bearbeitungsmethode (z.B. Säumen mittels Kreuzband oder Topfschleifscheibe) einen signifikanten Einfluss auf die Kantenfestigkeit hat. Im Vergleich zur geschnittenen Kante (KG) wurde bei gesäumten (KGS) und geschliffenen (KGN) Kanten eine tendenziell höhere Kantenfestigkeit gemessen.

Unabhängig von der Art der Kantenbearbeitung ist gemäß DIN 18008 Glas im Bauwesen – Bemessungs- und Konstruktionsregeln die Festigkeit von Kanten thermisch entspannter Gläser gegenüber der Flächenfestigkeit pauschal um 20% abzumindern.

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Glaskanten können auf verschiedene Weisen nachbearbeitet werden. Unbearbeitete Kanten sind nur zulässig, wenn sie innerhalb des Rahmens liegen und eine Verletzungsgefahr somit ausgeschlossen ist.

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Glaskanten können auf verschiedene Weisen nachbearbeitet werden. Unbearbeitete Kanten sind nur zulässig, wenn sie innerhalb eines Rahmens liegen und eine Verletzungsgefahr somit ausgeschlossen ist.

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