Explosionsfähigkeit
Die Gefahr von Explosionen besteht in entsprechenden Betrieben und Einrichtungen immer dann, wenn drei Komponenten zeitgleich vorhanden sind: Sauerstoff, ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle. Trifft eine Zündquelle wie beispielsweise ein Zündfunken auf ein Gemisch aus Sauerstoff und Gas oder Staub, entsteht eine Explosion.
Der Begriff Explosionsfähigkeit definiert, ob ein brennbarer Stoff unter Sauerstoffeinfluss und mit Hilfe einer Zündquelle eine Explosion verursachen kann oder nicht.
Die Explosionsfähigkeit eines Stoffes ist eine kritische Eigenschaft, die besondere bauliche sowie gebäudetechnische Konsequenzen hinsichtlich des Brandschutzes mit sich bringt. Bei explosionsfähigen Stoffen handelt sich meist um Gase, Dämpfe bzw. Nebel von flüssigen Stoffen sowie Stäube. Dementsprechend unterscheiden die hier maßgeblichen Richtlinien (die Gefahrstoffverordnung GefStoffV Anhang 1 Nr. 1.7 in Verbindung mit der europäischen Richtlinie 1999/92/EG, auch kurz ATEX-Betriebsrichtlinie genannt) unterschiedliche Zonen von Gefährdungsbereichen – je nach Stoff und räumlicher Gefährdung bzw. der unmittelbaren Nähe zur potenziellen Explosionsstelle.
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