Einbruchhemmende Tür
Unter einer „einbruchhemmenden Tür" versteht man eine Tür, die
im geschlossenen, verriegelten und versperrten Zustand den Versuch
des gewaltsamen Eindringens durch körperliche Gewalt oder unter
Zuhilfenahme von Werkzeugen eine bestimmte Zeit (Widerstandszeit)
verhindert. Einbruchhemmende Türen sind dort zu verwenden, wo das
unbefugte, gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder
Bereich zeitlich erschwert und behindert werden soll.
Die einbruchhemmende Eigenschaft einer Tür und die Zuordnung in
eine entsprechende Widerstandsklasse (Resistance
Class: RC1N, RC2N, RC2 bis RC 6) ist nach DIN EN 1627
vorzunehmen.
Für den Einsatz in privaten Wohnobjekten sind Türelemente der
Widerstandsklassen RC1N bis RC3 zu empfehlen. Die niedrigste
Widerstandsklasse RC1N bietet jedoch vorwiegend Vandalismusschutz
und eignet sich daher nur für Bauteile, die keinen direkten
ebenerdigen Zugang ermöglichen.