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Einbruchhemmende Tür

Unter einer „einbruchhemmenden Tür" versteht man eine Tür, die im geschlossenen, verriegelten und versperrten Zustand den Versuch des gewaltsamen Eindringens durch körperliche Gewalt oder unter Zuhilfenahme von Werkzeugen eine bestimmte Zeit (Widerstandszeit) verhindert. Einbruchhemmende Türen sind dort zu verwenden, wo das unbefugte, gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich zeitlich erschwert und behindert werden soll.

Die einbruchhemmende Eigenschaft einer Tür und die Zuordnung in eine entsprechende Widerstandsklasse (Resistance Class: RC1N, RC2N, RC2 bis RC 6) ist nach DIN EN 1627 vorzunehmen.
Für den Einsatz in privaten Wohnobjekten sind Türelemente der Widerstandsklassen RC1N bis RC3 zu empfehlen. Die niedrigste Widerstandsklasse RC1N bietet jedoch vorwiegend Vandalismusschutz und eignet sich daher nur für Bauteile, die keinen direkten ebenerdigen Zugang ermöglichen.

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