Elektrische Betriebsmittel
Zu den elektrischen Betriebsmittel zählen alle Geräte und
Bauelemente einer elektrischen Anlage – vom Abschlusswiderstand
über Klemmen,
Schalter und Stecker bis zu Zeitrelais.
Ihre genaue Definition nach der DGUV Vorschrift 3 (früher
Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3) lautet: „Elektrische
Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle
Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden
elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten,
Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem
Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B.
Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den
elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und
Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der
elektrischen Sicherheit gestellt werden.“
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