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Elektrische Betriebsmittel

Zu den elektrischen Betriebsmittel zählen alle Geräte und Bauelemente einer elektrischen Anlage – vom Abschlusswiderstand über Klemmen, Schalter und Stecker bis zu Zeitrelais.

Ihre genaue Definition nach der DGUV Vorschrift 3 (früher Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3) lautet: „Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden.“

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