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Energieausweis

Der Energieausweis ist ein Instrument für einen effizienten Energieeinsatz und die Begrenzung der CO2-Emissionen. Die allgemeine Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 13 EnEV regelt Inhalt und Aufbau von Energiebedarfsausweisen, der für alle neu zu errichtende Gebäude und geänderte oder erweiterte Gebäude (wesentliche Änderungen an bestehenden Gebäuden) mit normalen oder niedrigen Innentemperaturen zu erstellen ist.

Ausgenommen davon sind Gebäude mit einem Volumen von weniger als 100 m³ (bei Einhaltung der Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage sowie der Wärmedurchgangswerte nach § 7 EnEV), desweiteren Gebäude mit Sondernutzung (§ 1 Abs. 2 Sätze 1-5 EnEV).

Der Energiebedarfsausweis kann auch für nicht durch die AVV zur § 13 EnEV betroffene Gebäude auf freiwilliger Basis erstellt werden.
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