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Energieausweis
Der Energieausweis ist ein Instrument für einen
effizienten Energieeinsatz und die Begrenzung der
CO2-Emissionen. Die allgemeine
Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 13 EnEV regelt Inhalt und Aufbau
von Energiebedarfsausweisen, der für alle neu zu errichtende
Gebäude und geänderte oder erweiterte Gebäude (wesentliche
Änderungen an bestehenden Gebäuden) mit normalen oder niedrigen
Innentemperaturen zu erstellen ist.
Ausgenommen davon sind Gebäude mit einem Volumen von weniger als 100 m³ (bei Einhaltung der Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage sowie der Wärmedurchgangswerte nach § 7 EnEV), desweiteren Gebäude mit Sondernutzung (§ 1 Abs. 2 Sätze 1-5 EnEV).
Der Energiebedarfsausweis kann auch für nicht durch die AVV zur § 13 EnEV betroffene Gebäude auf freiwilliger Basis erstellt werden.
Ausgenommen davon sind Gebäude mit einem Volumen von weniger als 100 m³ (bei Einhaltung der Anforderungen an die Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlage sowie der Wärmedurchgangswerte nach § 7 EnEV), desweiteren Gebäude mit Sondernutzung (§ 1 Abs. 2 Sätze 1-5 EnEV).
Der Energiebedarfsausweis kann auch für nicht durch die AVV zur § 13 EnEV betroffene Gebäude auf freiwilliger Basis erstellt werden.
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