EU-Bauproduktenverordnung
Die Europäische Bauproduktenverordnung (EU-BauPVO) gilt in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU). Sie soll die Bedingungen für die Vermarktung von Bauprodukten harmonisieren und Hindernisse für den Handel zwischen den Mitgliedstaaten beseitigen. Die Verordnung regelt die Bedingungen für das Inverkehrbringen von Bauprodukten auf dem europäischen Markt und legt allgemeingültige Anforderungen an die Leistungserklärung des Herstellers und die CE-Kennzeichnung fest.
Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist im Rahmen
der EU-BauPVO für die Notifizierung (Zulassung) von
Prüflaboratorien und anderen Zertifizierungsstellen für Bauprodukte
zuständig.
Grundlage der BauPVO ist die Aussage über die
Gebrauchstauglichkeit der Bauprodukte, die nach Anhang I in sieben
Kernbereiche gegliedert ist:
- Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- Brandschutz
- Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- Sicherheit und Barrierefreiheit bei der Nutzung
- Schallschutz
- Energieeinsparung und Wärmeschutz
- Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen
Die überarbeitete EU-BauPVO wurde am 10. April 2024 im
EU-Parlament verabschiedet. Sie hat zum Ziel, nachhaltige Produkte
zur Norm zu machen und kreislauforientierte Geschäftsmodelle zu
fördern. Bis zur vollständigen Umsetzung gelten
Übergangsregelungen.
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