_Solar
Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war in ihrer ersten Form von
2002 die Fortführung der Wärmeschutzverordnung
(WSchV) unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung (HeizAnlV).
Wesentliche Neuerung der EnEV war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs
für Heizung und Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs
wie in der WSchV. Damit wurden erstmalig bei der Erstellung der
Energiebilanz
die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die
Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt. Seit 202 wurde die
EnEV mehrfach novelliert, Ziel der Verordnung ist nach wie vor die
Reduzierung des Energieverbrauchs.