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Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) war in ihrer ersten Form von 2002 die Fortführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung (HeizAnlV). Wesentliche Neuerung der EnEV war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs wie in der WSchV. Damit wurden erstmalig bei der Erstellung der Energiebilanz die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt. Seit 202 wurde die EnEV mehrfach novelliert, Ziel der Verordnung ist nach wie vor die Reduzierung des Energieverbrauchs.

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