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Energieausweis

Der Energieausweis soll zu einer besseren energetischen Vergleichbarkeit von Gebäuden beitragen. In der Energieeinsparverordnung (EnEV) wird ein ganzheitlicher Ansatz durch den Begriff des Jahres-Primärenergiebedarfs verfolgt.

Die Ausstellung von Energieausweisen für Neubauten und wesentliche Umbauten ist schon seit 2002 Pflicht. Seit dem 1. Juli 2008 sind Energieausweise für Wohngebäude mit Baujahr bis 1965 bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Seit dem 1. Januar 2009 sind Energieausweise für Wohngebäude aller Baujahre bei Neubau, Verkauf und Neuvermietung erforderlich. Ab dem 1. Juli 2009  sind Energieausweise auch für Nichtwohngebäude erforderlich.

Im Zuge einer verbraucherfreundlichen und breitenwirksamen Bewertung der Gebäude werden im Energieausweis folgende Inhalte zusammengefasst und zum Teil graphisch aufbereitet:

Energieausweis für Wohngebäude:

  • Gebäudetyp
  • Adresse
  • Gebäudeteil
  • Baujahr Gebäude
  • Baujahr Anlagetechnik
  • Anzahl Wohnungen
  • Gebäudenutzfläche
  • Erneuerbare Energien
  • Lüftung
  • Anlass der Ausstellung des Energieausweises
  • Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
  • Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
  • Begriffserklärungen
Energieausweis für Nichtwohngebäude:

  • Hauptnutzung/Gebäudekategorie
  • Adresse
  • Gebäudeteil
  • Baujahr Gebäude
  • Baujahr Wärmeerzeuger
  • Baujahr Klimaanlage
  • Nettogrundfläche
  • Erneuerbare Energien
  • Lüftung
  • Anlass der Ausstellung des Energieausweises
  • Berechneter Energiebedarf des Gebäudes
  • Erfasster Energieverbrauch des Gebäudes
  • Begriffserklärungen

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