Explosionsfähigkeit

Die Gefahr von Explosionen besteht in entsprechenden Betrieben und Einrichtungen immer dann, wenn drei Komponenten zeitgleich vorhanden sind: Sauerstoff, ein brennbarer Stoff und eine Zündquelle. Trifft eine Zündquelle wie beispielsweise ein Zündfunken auf ein Gemisch aus Sauerstoff und Gas oder Staub, entsteht eine Explosion.

Der Begriff Explosionsfähigkeit definiert, ob ein brennbarer Stoff unter Sauerstoffeinfluss und mit Hilfe einer Zündquelle eine Explosion verursachen kann oder nicht.

Die Explosionsfähigkeit eines Stoffes ist eine kritische Eigenschaft, die besondere bauliche sowie gebäudetechnische Konsequenzen hinsichtlich des Brandschutzes mit sich bringt. Bei explosionsfähigen Stoffen handelt sich meist um Gase, Dämpfe bzw. Nebel von flüssigen Stoffen sowie Stäube. Dementsprechend unterscheiden die hier maßgeblichen Richtlinien (die Gefahrstoffverordnung GefStoffV Anhang 1 Nr. 1.7 in Verbindung mit der europäischen Richtlinie 1999/92/EG, auch kurz ATEX-Betriebsrichtlinie genannt) unterschiedliche Zonen von Gefährdungsbereichen – je nach Stoff und räumlicher Gefährdung bzw. der unmittelbaren Nähe zur potenziellen Explosionsstelle.

Fachwissen zum Thema

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

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Sonderbauten

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

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Grundlagen

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Beispiel Flucht- und Rettungsplan für ein Pflegeheim

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Organisatorischer BS

Flucht- und Rettungsplan

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

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Petrochemische Anlage im österreichischen Schwechat.

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Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

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