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Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Fortführung der Wärmeschutzverordnung (WSchV) unter Einbeziehung der Heizanlagenverordnung (HeizAnlV). Ziel der Verordnung ist die Reduzierung des Energieverbrauchs. Wesentliche Neuerung der EnEV war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs für Heizung und Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs wie in der WSchV. Damit wurden erstmalig bei der Erstellung der Energiebilanz die primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz der Anlagentechnik mit berücksichtigt.

Die EnEV (2002) wurde am 1. Oktober 2007 von der EnEV (2007) abgelöst. In dieser Energieeinsparverordnung waren Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt, die sich auf die Erstellung eines Energieausweises beziehen.

Vom 1. Oktober 2009 bis 30. April 2014 galt die EnEV 2009. Seit dem 1. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft. Für den Bau von Wohn- und Nichtwohngebäuden sieht die EnEV strengere Kriterien bei der Wärmedämmung und beim zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf vor. So muss die Dämmung der Gebäudehülle von Neubauten um durchschnittlich 20% besser ausfallen.

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