Energieeinsparverordnung
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist die Fortführung der
Wärmeschutzverordnung (WSchV) unter Einbeziehung der
Heizanlagenverordnung (HeizAnlV). Ziel der Verordnung ist die
Reduzierung des Energieverbrauchs. Wesentliche Neuerung der EnEV
war die Begrenzung des Primärenergiebedarfs für Heizung und
Warmwasser, statt des Heizwärmebedarfs wie in der WSchV. Damit
wurden erstmalig bei der Erstellung der Energiebilanz die
primärenergetische Effizienz der Energieträger und die Effizienz
der Anlagentechnik mit berücksichtigt.
Die EnEV (2002) wurde am 1. Oktober 2007 von der EnEV (2007)
abgelöst. In dieser Energieeinsparverordnung waren Fristen für alle
Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt, die sich auf die Erstellung
eines Energieausweises beziehen.
Vom 1. Oktober 2009 bis 30. April 2014 galt die EnEV 2009. Seit dem
1. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft. Für den Bau von Wohn- und
Nichtwohngebäuden sieht die EnEV strengere Kriterien bei der
Wärmedämmung und beim zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf vor. So
muss die Dämmung der Gebäudehülle von Neubauten um durchschnittlich
20% besser ausfallen.