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Emissionshandel

Durch den Handel mit Emissionszertifikaten lässt sich ein vorgegebenes Emissionsziel möglichst kosteneffizient erreichen. Die Obergrenze für bestimmte Emissionen (z. B. Kohlendioxid) innerhalb eines konkreten Gebiets und eines konkreten Zeitraums wird dabei politisch festgelegt. Entsprechend dieser Obergrenze werden an die verpflichteten Emittenten Zertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen. Die Emittenten müssen am Ende einer Periode für jede emittierte Einheit eine Emissionsberechtigung vorweisen. Emissionen, die ohne diese Berechtigung erfolgt sind, werden mit einer Strafe belegt.

Emittenten dürfen also die ihnen anfangs zugeteilte Emissionsmenge überschreiten, sofern sie eine entsprechende Anzahl an Emissionsberechtigungen von Emittenten erwerben, die wiederum unter ihrem Limit bleiben. Nach Marktgesetzmäßigkeiten werden Emittenten mit hohen Vermeidungskosten Emissionsberechtigungen hinzukaufen, während solche mit niedrigen Vermeidungskosten Emissionsberechtigungen verkaufen. 

In der Europäischen Union wurde der EU-Emissionsrechtehandel für Kohlendioxidemission 2005 eingeführt.

Bildnachweis: www.klett.de, Infoblatt Emissionshandel

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