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Energieausweis

Gemäß Kabinetts- und Bundesratsbeschluss zur Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde der bedarfs- und verbrauchsorientierte Energieausweis eingeführt. Er gibt Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus und soll zu einer einfacheren Vergleichbarkeit des Energieverbrauchs von Gebäuden beitragen. Ein Energieausweis ist auszustellen:

  • nach Baufertigstellung eines Neubaus
  • wenn – in Zusammenhang mit einer Sanierung oder einer größeren Erweiterung – eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt
  • bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Teilen davon (z.B. Wohnungen)
  • zum Aushang in bestimmten Gebäuden, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und die starken Publikumsverkehr aufweisen
Mit Inkrafttreten der aktuellen EnEV 2014 zum 1. Mai 2014 haben die Energieausweise einige maßgebliche Veränderungen erfahren. Dazu zählen u.a. die Einrichtung eines Kontrollsystems für Energieausweise sowie die Einführung von Energieeffizienzklassen für Wohngebäude. Weitere Informationen dazu im Beitrag EnEV 2014 (siehe Zum Thema) und auf den Internetseiten des Infoportals Energieeinsparung (siehe Surftipps).

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