_Heizung
Energieausweis
Gemäß Kabinetts- und Bundesratsbeschluss zur
Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) wurde der bedarfs- und
verbrauchsorientierte Energieausweis eingeführt. Er gibt
Anhaltspunkte für eine grobe Schätzung der künftig anfallenden
Energiekosten für eine Wohnung oder ein Haus und soll zu einer
einfacheren Vergleichbarkeit des Energieverbrauchs von Gebäuden
beitragen. Ein Energieausweis ist auszustellen:
- nach Baufertigstellung eines Neubaus
- wenn – in Zusammenhang mit einer Sanierung oder einer größeren Erweiterung – eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erfolgt
- bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden oder Teilen davon (z.B. Wohnungen)
- zum Aushang in bestimmten Gebäuden, in denen öffentliche Dienstleistungen erbracht werden und die starken Publikumsverkehr aufweisen
Gallerie
Surftipps
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Heizung sponsored by:
Buderus | Bosch Thermotechnik GmbH | Kontakt 06441 418 0 | www.buderus.de
Buderus | Bosch Thermotechnik GmbH | Kontakt 06441 418 0 | www.buderus.de