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EnEV

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine in Deutschland gültige Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagetechnik in Gebäuden. Sie regelt die Wärme- und Energiebedarfsberechnung und legt die Grenzwerte für deren maximalen Energiebedarf fest.

Seit ihrer ersten Fassung vom November 2001 (EnEV 2001) wurde sie mehrfach novelliert. Aktuell gilt die EnEV 2014 (mit Anforderungsänderungen von 2016). Seit dem Inkrafttreten am 1. Mai 2014 gelten neue Vorgaben für die Energieeffizienz von Gebäuden. Die Regelungen betreffen sowohl Neu- als auch Altbauten. Anzuwenden ist die EnEV für alle genehmigungspflichtigen Neubauten, für die nach dem 30. April 2014 der Bauantrag gestellt wurde und auf genehmigungsfreien Bauvorhaben, die nach dem 30. April 2014 starteten. 

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