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Erneuerung

Im Gegensatz zur Instandsetzung, bei der es sich um die laufende Erhaltung der Betriebsbereitschaft einer gebäudetechnischen Anlage handelt, liegt bei der Erneuerung eine Ersatzinvestition vor, die aus Altersgründen, auf Grund eines Schadens oder des technischen Fortschritts erforderlich ist.
Hierbei sind die Erneuerungen auf das gesamte Wirtschaftsgut zu beziehen. Nur solche Aufwendungen, die im Hinblick auf das gesamte alte Wirtschaftsgut wesentlich sind, führen zu aktivierungsfähigen Erneuerungen.
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