_Nachhaltig Bauen
EnEV
Die Energieeinsparverodnung (EnEV) 2014 ist die zurzeit in
Deutschland gültige Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz
und energiesparende Anlagetechnik bei Gebäuden. Sie regelt die
Wärme- und Energiebedarfsberechnung und legt die Grenzwerte für den
maximalen Energiebedarf
eines Gebäudes fest.
Die bisherigen Stationen der Gesetzgebung bezüglich der EnEV
waren:
- Fassung vom 16. November 2001 (EnEV 2001)
- Bekanntgabe der Neufassung vom 2. Dezember 2004 (EnEV
2004)
- Fassung vom 24. Juli 2007 (EnEV 2007)
- Fassung vom 18. März 2009 (EnEV 2009)
- Beschluss zur Novellierung EnEV 2009 16. Oktober 2013
- Fassung vom 1. Mai 2014 (EnV 2014)
In der Energieeinsparverordnung sind Fristen für alle Wohn- bzw. Nichtwohngebäude festgelegt worden. Diese Fristen beziehen sich auf die Pflicht bei Erstellung, Verkauf oder Vermietung einen Energieausweis vorlegen zu müssen. Als gesetzliche Grundlage diente die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD).
Fachwissen zum Thema
Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Mauerwerk sponsored by:
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de