Eingriffs-Ausgleichs-Regelung
Die naturschutzrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, auch kurz Eingriffsregelung genannt, ist ein Prüfinstrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes. Ziel dieser Regelung ist es, die Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zu sichern und zu erhalten.
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