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Einleitbeschränkung
Um im Falle eines Starkregens oder anhaltender Niederschläge Überflutungen im städtischen Raum zu verhindern, gibt es die sogenannte Einleitbeschränkung oder Einleitbegrenzung von Regenwasser in die Kanalisation. Nach Möglichkeit soll Regenwasser dort verdunsten, versickern oder genutzt werden, wo es anfällt – und zwar ohne Verunreinigung. Ist das nicht möglich, sind kommunale Vorgaben zur maximalen Abflussspende (Einheit: l/s*ha = Liter pro Sekunde und Hektar) bindend.
Beispielhaft finden Sie die Webseiten zu den Regelungen für
Berlin, Hamburg und München bei den Surftipps sowie ein
Hinweisblatt für Berlin (Stand: Juli 2021) zum Download.
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