Evakuierung
Im Sinne des Brand- und Explosionsschutzes Räumung einer
gefährdeten Zone bzw. eines gefährdeten Bauwerkes, Gebäudeteiles,
Raumes, einer Raumgruppe oder eines Brandabschnittes über
entsprechend bemessene und besonders markierte, sichere
Evakuierungswege und Evakuierungsausgänge in einer für Leben und
Gesundheit der Menschen vertretbaren Zeit (Evakuierungszeit).
Im Unterschied zur Rettung von Personen wird unter Evakuierung die
Bewegung verstanden, bei der die im Gefährdungsbereich befindlichen
Personen in der Lage sind, aus eigener Kraft und ohne
Inanspruchnahme überwiegend fremder Hilfe, den Gefährdungsbereich
zu verlassen. Unabhängig von dieser Interpretation sind an
Evakuierungswege vergleichbare Anforderungen wie an Rettungswege
gestellt.