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Evakuierung

Im Sinne des Brand- und Explosionsschutzes Räumung einer gefährdeten Zone bzw. eines gefährdeten Bauwerkes, Gebäudeteiles, Raumes, einer Raumgruppe oder eines Brandabschnittes über entsprechend bemessene und besonders markierte, sichere Evakuierungswege und Evakuierungsausgänge in einer für Leben und Gesundheit der Menschen vertretbaren Zeit (Evakuierungszeit).

Im Unterschied zur Rettung von Personen wird unter Evakuierung die Bewegung verstanden, bei der die im Gefährdungsbereich befindlichen Personen in der Lage sind, aus eigener Kraft und ohne Inanspruchnahme überwiegend fremder Hilfe, den Gefährdungsbereich zu verlassen. Unabhängig von dieser Interpretation sind an Evakuierungswege vergleichbare Anforderungen wie an Rettungswege gestellt.

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