Endenergiebedarf
Als Endenergiebedarf wird die Energiemenge bezeichnet, die den
Anlagen für Heizung, Lüftung, Warmwasserbereitung und Kühlung zur
Verfügung gestellt werden muss, um die normierte
Rauminnentemperatur und die Erwärmung des Warmwassers über das
ganze Jahr sicherzustellen. Diese Energiemenge bezieht die, für den
Betrieb der Anlagentechnik (Pumpen, Regelung, usw.) benötigte
Hilfsenergie,
mit ein.
Die Endenergie
wird an der "Schnittstelle" Gebäudehülle
übergeben und stellt somit die Energiemenge dar, die dem
Verbraucher geliefert und mit ihm abgerechnet wird. Der
Endenergiebedarf ist deshalb eine für den Verbraucher besonders
aussagekräftige Angabe.
Der Endenergiebedarf muss im Energiebedarfsausweis getrennt nach
den verwendeten Energieträgern angegeben werden; bei Wohngebäuden
kann er neben der auf die Gebäudenutzfläche bezogenen Angabe und
dem absoluten Wert auch auf die Wohnfläche bezogen angegeben
werden.
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