_Stadt- und Dachbegrünung
Einleitbeschränkung
In Städten wie Berlin oder München darf Niederschlagswasser nicht mehr in die Kanalisation eingeleitet werden, um Überflutungen bei Starkregenereignissen zu verhindern. Stattdessen soll es möglichst dort verdunsten, versickern oder genutzt werden, wo es anfällt. Nur in begründeten Ausnahmefällen werden Regenwassereinleitungen durch die jeweiligen Kommunen zugelassen und entsprechend den örtlichen Gegebenheiten Einleitbeschränkungen ausgesprochen.
Weitere Infos zu den Einleitungsbeschränkungen in Berlin und München finden sich auf den unter Surftipps genannten Websites.
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