Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Nach Musterbauordnung § 51

„An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen … besondere Anforderungen gestellt werden. Erleichterungen können gestattet werden, soweit es der Einhaltung von Vorschriften wegen der besonderen Art oder Nutzung baulicher Anlagen oder Räume oder wegen besonderer Anforderungen nicht bedarf“ – so sind die Anforderungen laut Musterbauordnung (MBO) § 51 Sonderbauten geregelt.

Gallerie

Neben den brandschutztechnischen Anforderungen an Bauteile aus der MBO treten bei Sonderbauten zusätzliche Brandschutzanforderungen auf, die beachtet werden müssen (Informationen zu den Anforderungen finden Sie in den Einzelbeiträgen zu den jeweiligen Sonderbauten in diesem Kapitel). Andererseits werden Erleichterungen gestattet, wenn Brandschutzanforderungen der Musterbauordnung auf Grund der besonderen Art und Nutzung von baulichen Anlagen oder Räumen nicht notwendig sind.

Arten von Sonderbauten
Geregelte Sonderbauten

Sonderbauten, für die Sonderbauverordnungen existieren, können als geregelte Sonderbauten bezeichnet werden. Besondere Anforderungen und Erleichterungen werden in diesen Verordnungen geregelt. Für sie existieren Muster-Verordnungen, die durch die Bauministerkonferenz herausgegeben werden. Teilweise werden auf Basis dieser Muster dann in verschiedenen Bundesländern eigene Verordnungen verabschiedet. Bei Planung und Errichtung baulicher Anlagen in diesen Bundesländern sind diese an Stelle der Muster zu beachten.

Zu den geregelten Sonderbauten gehören: Hochhäuser, Versammlungsstätten, Verkaufsstätten ab 2.000 m² Bruttofläche der Verkaufsräume und Ladenstraßen, Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten ohne Ferienwohnungen, Schulen, Hochschulen, Industriebauten, die der Produktion (Herstellung, Behandlung, Verwertung, Verteilung) oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen. In einzelnen Bundesländern gehören Krankenhäuser, Heime und sonstige Einrichtungen zur Unterbringung oder Pflege von Personen zu den geregelten Sonderbauten.

Ungeregelte Sonderbauten
Bei Sonderbauten, für die keine Sonderbauvorschriften existieren, können die besonderen Anforderungen und Erleichterungen des § 51 MBO nur in einem individuell für das jeweilige Bauvorhaben zugeschnittenen Brandschutzkonzept oder Brandschutznachweis festgelegt werden. Dabei ist ggf. eine besondere Risikobetrachtung hinsichtlich möglicher Entzündungsquellen, Brandlasten und Gefahren für bestimmte Nutzer und Personengruppen nötig. Vergleichbare Schutzziele und Leistungskriterien von Brandschutzmaßnahmen, Brandszenarien und Bemessungsbrände können für bestimmte Fälle dem „Leitfaden Ingenieurmethoden des Brandschutzes“ des Technisch-Wissenschaftlichen Beirats (TWB) der Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) entnommen werden (siehe Surftipps).

Zu den ungeregelten Sonderbauten zählen: Spielhallen > 150 m² Grundfläche, bauliche Anlagen mit einer Höhe > 30 m, Gebäude > 1.600 m² Grundfläche des Geschosses mit der größten Ausdehnung (ausgenommen Wohngebäude), Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen eine Grundfläche von insgesamt > 800 m², aber nicht > 2.000 m² haben, Gebäude mit Büros oder Verwaltungsräumen, die einzeln eine Grundfläche von ≥ 400 m² haben, Schank- und Speisegaststätten > 40 Gastplätze, Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte und alte Menschen, Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug, Camping- und Wochenendplätze, Freizeit- und Vergnügungsparks, Fliegende Bauten (soweit sie eine Ausführungsgenehmigung benötigen), Regallager, deren Oberkante der Waren/des Lagerguts > 7,50 m liegt, bauliche Anlagen, deren Nutzung durch Umgang oder Lagerung von Stoffen mit Explosions- oder erhöhter Brandgefahr verbunden ist.

Weitere „besondere“ Bauten
Keine Sonderbauten sind Garagen oder Gebäude in hoch feuerhemmender Bauweise aus Holz (GK 4). Da von diesen Bauten – nach Ansicht des Gesetzgebers – besondere Gefährdungen aufgrund der hohen Brandlastdichte oder brennbarer Baustoffe für tragenden Bauteile ausgehen, werden für diese Bauten besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet, die aus den dazu erlassenen Verordnungen oder Richtlinien hervorgehen (Garagenverordnung, MHolzBauRL vom Juni 2021: siehe Fachwissen zum Thema: Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen).

Fachwissen zum Thema

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Sonderbauten

Garagen

Welche Arten von Garagen werden unterschieden? Welche Anforderungen gelten für Bauteile, Brandabschnitte, Rettungswege, Lüftung und Anlagentechnik?

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Sonderbauten

Hochhäuser

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Sonderbauten

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Welche Regelungen gelten für überwiegend aus Holz errichtete Gebäude der GK 4 und 5? Was ist bei den eingesetzten Bauteilen, Anschlüssen und Öffnungen zu beachten?

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Sonderbauten

Krankenhäuser und Pflegeheime

Welche Aspekte sind maßgebend für den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen, welche Verordnungen und Richtlinien gibt es?

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Sonderbauten

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

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Große Tierhaltungsanlagen

Bei Pferdeställen ist durch deren relative hohe Brandlast (durch Einstreu, eingebaute Holzbauteile und dergleichen) neben der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile insbesondere die Rettungsweglänge der zu evakuierenden Pferde zu berücksichtigen.

Bei Pferdeställen ist durch deren relative hohe Brandlast (durch Einstreu, eingebaute Holzbauteile und dergleichen) neben der Feuerwiderstandsfähigkeit der tragenden Bauteile insbesondere die Rettungsweglänge der zu evakuierenden Pferde zu berücksichtigen.

Sie gelten ab 1.600 m² Geschossfläche als Sonderbau. Anstelle einer einheitlichen Regelung gibt es eigene Richtlinien einzelner Bundesländer und Landkreise.

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Welche Regelungen gelten für überwiegend aus Holz errichtete Gebäude der GK 4 und 5? Was ist bei den eingesetzten Bauteilen, Anschlüssen und Öffnungen zu beachten?

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Hochhäuser

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Ab einer Höhe von 60 m muss die Feuerwiderstandsfähigkeit tragender und aussteifender Bauteile 120 Minuten betragen (F120-A).

Die Muster-Hochhaus-Richtlinie (MHHR) enthält besondere Anforderungen und Lösungen für den baulichen und betrieblichen, besonders aber für den anlagentechnischen Brandschutz.

Verkaufsstätten

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Die Muster-Verordnung über den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten (Muster-Verkaufsstättenverordnung oder kurz MVkVO) regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen einschließlich ihrer Bauteile eine Fläche von insgesamt > 2.000 m² haben.

Für welche Verkaufsräume und Ladenstraßen gilt die MVkVO, und welche Regelungen enthält die Verordnung in Bezug auf Brandabschnitte, Rettungswege, technische Anlagen und Einrichtungen?

Versammlungsstätten

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Die Muster-Versammlungsstättenverordnung regelt besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen (Abb.: Messe Leipzig).

Welche Gebäude und Nutzungsarten gelten als Versammlungsstätten, welche Vorgaben gelten für Bauteile, Rettungswege und technische Einrichtungen?

Industriebauten

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder...

Beherbergungsstätten

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Für Beherbergungsstätten mit mehr als 12 Betten gilt die Muster-Beherbergungsstättenverordnung (Abb.: Hotel Nhow in Berlin).

Die MBeVO gilt für Unterkünfte mit mehr als zwölf Betten. Sie enthält Vorgaben zu Bauteilen, Rettungswegen, technischen Anlagen und zur Barrierefreiheit.

Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Vorbeugender Brandschutz durch Rauchschürzen im Kranhaus „Pandion Vista“ in Köln

Welche Rolle spielen Brandschutzkonzepte für Büro- und Verwaltungsgebäude mit Atrien als ungeregelte Sonderbauten und wo liegen die Grenzen einer offenen Gestaltung?

Krankenhäuser und Pflegeheime

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

In den meisten Bundesländern zählen Krankenhäuser und Pflegeheime zu den ungeregelten Sonderbauten (Abb.: Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin am Universitätsklinikum Heidelberg).

Welche Aspekte sind maßgebend für den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeheimen, welche Verordnungen und Richtlinien gibt es?

Labore

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

Labore verlangen meist eine definierte Atmosphäre aus Parametern wie Temperatur, Feuchte und Druck (Abb.: Labor mit Zellkultivierung im biopharmazeutischen Prozess).

Um einen effizienten Brandschutz in Laboren zu gewährleisten, ist der anlagentechnische und organisatorische Brandschutz gefragt.

Schulbauten

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Die Muster-Schulbau-Richtlinie (MSchulbauR) regelt bezüglich des Brandschutzes besondere Anforderungen und Erleichterungen für den Bau und Betrieb von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen, soweit sie nicht ausschließlich der Unterrichtung Erwachsener dienen (Abb.: Sekundarschule in Berlin-Mahlsdorf).

Ganz unterschiedliche Schultypen fallen in den Bereich der MSchulbauR. Welche Vorgaben macht diese für Bauteile und Rettungswege, und welche Regelungen gelten für sogenannte Cluster-Schulen?

Brandversuche bei Holzbauten

Holz-Hybrid-Elementsystem aus Holzbalken in Betoneinbettung vor dem Brandversuch

Holz-Hybrid-Elementsystem aus Holzbalken in Betoneinbettung vor dem Brandversuch

Für mehrgeschossige Holzbauweisen (GK 4) muss in der Regel die Brandsicherheit bzw. das Brandverhalten der Baustoffe und Bauteile über eine Zulassung nachgewiesen werden.

Garagen

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Welche Arten von Garagen werden unterschieden? Welche Anforderungen gelten für Bauteile, Brandabschnitte, Rettungswege, Lüftung und Anlagentechnik?

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