Ersatzstromversorgungsanlage
Als Ersatzstromversorgungsanlagen bezeichnet man netzunabhängige
Anlagen, mit denen die Stromversorgung aufrechterhalten wird, wenn
die normale Versorgung aus dem öffentlichen Netz durch Ausfall oder
Abschaltung unterbrochen ist oder aber, wenn es keine öffentliche
Elektroenergieversorgung gibt.
Diese Art der Anlagen gewährleisten die Sicherheit und Gesundheit
von Personen in Krankenhäusern, Einkaufszentren oder anderen
öffentlichen Einrichtungen im Falle eines Stromausfalls. Auch
dienen sie dazu, Schäden an Betriebsmitteln und Einrichtungen zu
vermeiden, z.B. durch den Weitertrieb von Pumpen,
Beleuchtungsanlagen oder Maschinen in Produktionsanlagen.
Ersatzstromversorgungsanlagen werden oft auch als
Notstromaggregate bezeichnet. Sie können entweder ortsfest
oder transportabel sein und bestehen aus einem Ersatzstromerzeuger,
meist eine Batterie oder ein Generator mit Verbrennungsmotor, und
den dazugehörigen Hilf- und Schalteinrichtungen.
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