Einbruchmeldeanlage
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind Gefahrenmeldeanlagen
(GMA), die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf
unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes
Eindringen dienen.
Einbruchmeldeanlagen der Ausführungsart B sind Gefahrenmeldeanlagen
der Klasse 1 mit Einrichtungen, die es wesentlich erschweren, sie
durch vorsätzliche Störungen außer Betrieb zu setzen oder Meldungen
zu verhindern." (Definition nach DIN VDE 0833)
"Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 1 sind
Gefahrenmeldeanlagen mit niederer Überwindungssicherheit.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 2 sind
Gefahrenmeldeanlagen mit mittlerer Überwindungssicherheit.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 3 sind
Gefahrenmeldeanlagen mit hoher Überwindungssicherheit.
Einbruchmeldeanlagen (EMA) der Klasse 1 Ausführungsart 4 sind
Gefahrenmeldeanlagen mit sehr hoher Überwindungssicherheit.
(Definition nach dem Entwurf DIN VDE 0833, Teil 3)