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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) soll den Ausbau von Energieversorgungsanlagen vorantreiben, die aus regenerativen Quellen gespeist werden und bei der Erzeugung keine Treibhausgase ausstoßen. Das Gesetz zielt in besonderem Maße auf Wind- und Sonnenenergieanlagen ab.

Es ist 2000 erstmalig in Kraft getreten, erhielt im Jahre 2004, 2006 und 2008 eine Neufassung und wurde im Juli 2011 zum letzten Mal geändert. Diese Änderung tritt im Januar 2012 in Kraft.

Das EEG dient vorrangig dem Klimaschutz und gehört zu einer ganzen Reihe gesetzlicher Maßnahmen, mit denen die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern wie beispielsweise Erdöl, Erdgas oder Kohle und auch von Energieimporten aus dem Raum außerhalb der EU verringert werden soll.

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