Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Emissionshandel

Durch den Handel mit Emissionszertifikaten lässt sich ein vorgegebenes Emissionsziel möglichst kosteneffizient erreichen. Die Obergrenze für bestimmte Emissionen (z. B. Kohlendioxid) innerhalb eines konkreten Gebiets und eines konkreten Zeitraums wird dabei politisch festgelegt. Entsprechend dieser Obergrenze werden an die verpflichteten Emittenten Zertifikate ausgegeben, die zur Emission einer bestimmten Menge berechtigen. Die Emittenten müssen am Ende einer Periode für jede emittierte Einheit eine Emissionsberechtigung vorweisen. Emissionen, die ohne diese Berechtigung erfolgt sind, werden mit einer Strafe belegt.

Emittenten dürfen also die ihnen anfangs zugeteilte Emissionsmenge überschreiten, sofern sie eine entsprechende Anzahl an Emissionsberechtigungen von Emittenten erwerben, die wiederum unter ihrem Limit bleiben. Nach Marktgesetzmäßigkeiten werden Emittenten mit hohen Vermeidungskosten Emissionsberechtigungen hinzukaufen, während solche mit niedrigen Vermeidungskosten Emissionsberechtigungen verkaufen. 

In der Europäischen Union wurde der EU-Emissionsrechtehandel für Kohlendioxidemission 2005 eingeführt.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Die EU-Gebäuderichtlinie

Regelwerke

Die EU-Gebäuderichtlinie

Alle neuen Gebäude in der EU sollen ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern (nearly zero-energy-buildings) errichtet werden.

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Mauerwerk sponsored by:
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de
Zur Glossar Übersicht

284 Einträge