Allgemeine Einführung zu Gefahrenquellen und Schadstoffen

In Bezug auf Umwelteinwirkungen unterscheidet die Baubiologie zwischen drei großen Bereichen, aus denen Einflüsse auf unseren Organismus wirken können. Diese können grob gruppiert werden in

  • einen elektromagnetischen,
  • einen chemischen und
  • einen biologischen Bereich.

Der häufig erwähnte „Standard der Baubiologischen Messtechnik“, der vom Institut für Baubiologie und Nachhaltigkeit (IBN) und Fachleuten aus Messtechnik, Analytik und Medizin entwickelt wurde und regelmäßig an aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst wird, differenziert in die Bereiche

  • Felder, Wellen, Strahlung
  • Wohngifte, Schadstoffe, Raumklima
  • Pilze, Bakterien, Allergene.

Dabei orientiert sich der Baubiologe bei der Bewertung von Sachverhalten an den in der ungestörten Natur vorkommenden Verhältnissen und versucht diese nach Möglichkeit auch herzustellen. Er geht damit also nicht von der Fragestellung aus, ab welcher Intensität einer Umwelteinwirkung diese für den menschlichen Organismus schädlich ist, sondern umgekehrt davon, dass evolutionär bedingt nicht durch menschliche Tätigkeiten beeinflusste natürliche Verhältnisse, abgesehen von auch in der Natur vorkommenden Katastrophen, als unschädlich und Abweichungen von diesen natürlichen Verhältnissen als potenziell schädlich gelten müssen.

Diese sollten deshalb im Sinne der Vorbeugung vermieden oder zumindest weitgehend minimiert werden. Nach dieser Auffassung wurde bereits lange vor Beginn ernsthafter wissenschaftlicher Beschäftigung mit Umweltgiften, wie z.B. Asbest oder PCP, auf deren Gefährdungspotenzial hingewiesen.

Allmählich scheint sich auch in der gesellschaftlichen Bewertung von chemischen Stoffen ein Paradigmenwechsel zu vollziehen. Wurden bis in die jüngere Vergangenheit chemische Stoffe in der Regel ohne Einschränkungen verwendet, sofern nicht deren meist durch externe Stellen nachgewiesene Schädlichkeit zu Einschränkungen führte, müssen nun vermehrt Hersteller die Unbedenklichkeit von Stoffen nachweisen, bevor diese in Umlauf gebracht werden dürfen. Dieses Prinzip liegt der so genannten europäischen REACH-Chemikalienverordnung zugrunde, aber auch die Gefahrstoffverordnung spricht grundsätzlich vom Minimierungsgebot, d.h. der Umgang mit Gefahrstoffen sollte ausgeschlossen oder - sofern unvermeidbar - zumindest minimiert werden.

Voraussetzung für die erläuterte baubiologische Bewertung von Umwelteinflüssen ist zum einen eine die jeweiligen Phänomene erfassende Messtechnik und zum anderen eine medizinische Einschätzung dieser Einflüsse auf den menschlichen Körper. Entsprechend der technischen Entwicklung sind bei der Messtechnik in letzter Zeit erhebliche Verfeinerungen möglich gewesen, die vor allem im Mobilfunkbereich mit den dortigen Entwicklungen Schritt halten müssen. Dagegen sind die medizinischen Bewertungen, je jünger die jeweilige Thematik ist, in Diskussion und teilweise von gegensätzlichen Standpunkten beeinflusst. Nicht ohne Grund ist aus der fortlaufenden Spezialisierung im Schnittpunkt von Medizin, Physik, Chemie und Biologie ein eigener Fachbereich der Umweltmedizin entstanden, der sich weiter differenziert.

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