Brandschutz - Grundsätze der Bauausführung

Bei der Bauausführung moderner Industrieanlagen wird heute eine hohe Flexibilität mit der Möglichkeit der Anpassung an veränderte betriebliche Abläufe gefordert. Das dabei die Anforderungen des betrieblichen Brandschutzes und der verständliche Wunsch des Bauherrn nach Gebäuden ohne Zwischenwände und Türen in Einklang zu bringen sind, ist sicher keine leichte, aber auch keine unüberwindliche Aufgabe. Wenn nach dem Grundsatz, Brandabschnitte so klein wie möglich und nur so groß wie nötig verfahren wird, sind hier durchaus vernünftige Lösungen zu erzielen.

Durch Brandwände und Brandschutztüren als Feuerschutzabschlüsse können Brandabschnitte gebildet werden, die im Brandfall geschlossen sein müssen. Diese Brandschutztüren werden im Normalfall durch elektromagnetische Feststelleinrichtungen oder Haftmagnete offen gehalten. Wenn sich jedoch Rauch entwickelt, müssen diese Türen kontrolliert und selbstständig und gedämpft schließen. Die gesetzlichen Grundlagen für die Vorschriften des Brandschutzes sind in den jeweiligen Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Um die Zuständigkeit der Länder einerseits und eine gewisse Einheitlichkeit andererseits sicher zu stellen, wurde als Grundlage für die LBO die Musterbauordnung (MBO) im Jahre 1993 verabschiedet und 1996 angepasst. In fast allen 16 Bundesländern wurden die bestehenden Landesbauordnungen in den letzten Jahren der stetig fortgeschriebenen MBO angepasst. In §18, Abs.1 der LBO von Baden-Württemberg heißt es hinsichtlich des Brandschutzes:
“Bauliche Anlagen sind so anzuordnen und zu errichten, dass der Entstehung und Ausbreitung von Schadenfeuer im Interesse der Abwendung von Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren vorgebeugt wird und bei einem Brand wirksame Löscharbeiten und die Rettung von Menschen und Tieren möglich ist.“

Die Forderung, der Entstehung und Ausbreitung eines Brandes vorzubeugen, umfasst auch Vorkehrungen zum Schutz gegen die Ausbreitung von Rauch als Folge eines Schadenfeuers. Dieses kann z.B. durch den Einbau von rauchdichten Türen geschehen.

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