Bauordnungen für Standardbauten

Landesbauordnungen und Technische Baubestimmungen

Der für bauliche Anlagen (Gebäude etc.) erforderliche Brandschutz ist im öffentlichen Baurecht in weitgehend hierarchisch geordneten Gesetzen festgelegt. Die Landesbauordnungen legen in der Regel die Anforderungen an Normal-/Standardbauten (z.B. Wohn- und Bürogebäude) fest.

Musterbauordnung (MBO)

Damit die Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Bundesländer im Bauwesen nicht zu weit auseinanderklaffen, und um einen einheitlichen Vollzug der Gesetze sicher zu stellen, haben die Bundesländer die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) oder kurz Bauministerkonferenz gegründet. Diese stimmt sich über eine Musterbauordnung (MBO) ab. Sie soll die Grundlage für die Landesbauordnungen darstellen, die durch die Parlamente der einzelnen Bundesländer erlassen werden.

Landesbauordnungen

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen – auch materielle Anforderungen – an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden. Die Landesbauordnungen (LBO) legen die grundsätzlichen Anforderungen an Normalbauten (Gegensatz zu: Sonderbauten) fest. Außerdem regeln sie:

  • Bauprodukte und Bauarten
  • Rechte und Pflichten der am Bau Beteiligten
  • Bauaufsichtsbehörden und Verfahren
  • Ordnungswidrigkeiten

Technische Baubestimmungen
Planung, Bemessung und Ausführung baulicher Anlagen (z.B. Gebäude) sowie die Verwendung von Bauprodukten sind in Deutschland in den Landesbauordnungen (LBO) geregelt. Sie enthalten überwiegend die grundsätzlichen materiellen Anforderungen und die dazugehörigen Verfahrensregeln. Zu diesen LBO wurden erstmals 2017 durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) Muster-Verwaltungsvorschriften erarbeitet. In der „Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB)“ wurden die technischen Regeln für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken und für Bauprodukte in einem Dokument zusammengeführt, das die allgemeinen Anforderungen in der Bauordnung oder in einzelnen Teilen näher erläutern und konkretisieren soll.

Teile A und B der MVV TB enthalten Vorschriften für die Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken.

In Teil C sind die Regelungen für die Verwendung von nationalen Bauprodukten zusammengestellt (keine CE-Kennzeichnung nach Bauproduktenverordnung). Darüber hinaus enthält dieser Teil Festlegungen zu Bauprodukten und Bauarten, für die ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vorgesehen ist.

Teil D behandelt Bauprodukte, für die kein bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis erforderlich ist. Enthalten sind ebenso Regelungen zu freiwilligen Herstellerangaben in Bezug auf wesentliche Merkmale harmonisierter europäischer Bauprodukte, die nicht von der CE-Kennzeichnung der zugrundeliegenden technischen Spezifikation erfasst sind.

Fachwissen zum Thema

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

Grundlagen

Gebäudeklassen

Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Grundlagen

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Arten des Brandschutzes

Zum baulichen Brandschutz gehört die Bildung von Brandabschnitten z.B. durch Brandwände.

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Der Brandschutz gliedert sich in vier Bereiche, die für den Architekten unterschiedlich wichtig sind: den baulichen, anlagentechnischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz.

Schutzziele im Brandschutz

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Brandschutzplanung

Beim Brandschutz komplexer Bauvorhaben stoßen Architekten an ihre Grenzen .

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Wer erbringt das Honorar, was gehört zur Grundlagenermittlung in Neubau und Bestand, welche Inhalte hat das Brandschutzkonzept?

Baulicher Brandschutz und Barrierefreiheit

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Schutzziel der Bestimmungen ist es, die barrierefreie Zugänglichkeit baulicher Anlagen für Menschen mit Behinderungen ohne fremde Hilfe zu gewährleisten.

Es ist so zu planen, dass Menschen mit und ohne Behinderung der Flucht- und Rettungswegbeschilderung folgen, das Gebäude verlassen und sich in einem gesicherten Bereich einfinden können.

Was ein Architekt über Brandschutz wissen sollte

Priorität haben die Ausbildung und Sicherung der baulichen Rettungswege, insbesondere der Schutz der Treppenräume vor Feuer und Rauch.

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Dass sich Menschen im Brandfall auf ein Sicherheitskonzept verlassen und selbst retten können, gehört zur Planung eines Gebäudes.

Brandschutznachweis

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Zur Einhaltung der Anforderungen an die Standsicherheit, den Brand-, Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz sind nach § 66 der Musterbauordnung (MBO) geprüfte bautechnische Nachweise erforderlich.

Über den Unterschied zwischen Brandschutznachweis und Brandschutzkonzept sowie Personen, die berechtigt sind, diese zu erstellen.

Brandsimulation

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Der Ausbreitung von Bränden wird z.B. durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch vorgebeugt (Abb.: Materialprüfung im nachgebauten Kinderzimmer)

Im Brandschutzkonzept werden die brandschutztechnischen Anforderungen der Musterbauordnung in Abhängigkeit der Gebäudeklasse...

Gebäudeklassen

Grafik: Übersicht Gebäudeklassen

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Die Anforderungen an den baulichen Brandschutz in Gebäuden werden in der Musterbauordnung und allen Landesbauordnungen nach den Gebäudeklassen bemessen.

Baustoffklassen

In Bezug auf ihre Brennbarkeit und Entflammbarkeit sind Baustoffe gemäß nationaler und europäischer Norm klassifiziert. Was bedeuten die Kurzzeichen?

Feuerwiderstandsklassen

Verglasung im Brandlastversuch unter Laborbedingungen

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Bauteile werden entsprechend ihrer Feuerwiderstandsdauer in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die Klassifizierung...

Brandabschnitt

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Eine der ältesten und wirksamsten Maßnahmen zum vorbeugenden Brandschutz ist die Abgrenzung einzelner Brandabschnitte gegenüber anderen Gebäudeteilen oder anderen Gebäuden. Es wird zwischen inneren und äußeren Brandwänden unterschieden.

Durch raumabschließende Bauteile mit Widerstand gegen Feuer und/oder Rauch werden Gebäudeteile und Gebäude untereinander abgegrenzt.

Unterscheidung Brandabschnitt und Rauchabschnitt

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäudeabschlusswände müssen als Brandwände ausgebildet werden, wenn gegenüber bestehenden oder künftigen Gebäuden ein Mindestabstand von 5,00 Metern nicht gesichert ist.

Gebäude können aus einem oder mehreren Brandabschnitten bestehen. Als kleinster Brandabschnitt kommt ggf. ein einzelner Raum in Betracht.

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

Nach Musterbauordnung können beispielsweise an Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt werden.

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Genehmigungsverfahren

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Alle baulichen Anlagen müssen die Anforderungen des Baurechts – insbesondere des Brandschutzes – einhalten.

Im Grundsatz müssen die Errichtung, die Änderung und die Nutzungsänderung von baulichen Anlagen durch eine vorherige Baugenehmigung legalisiert werden.

Explosionsgefährdete Bereiche

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Warnung vor einem Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphären auftreten können.

Unter dem Aspekt des Brandschutzes sind für explosionsgefährdete Bereiche, kurz Ex-Bereiche genannt, besondere Schutzmaßnahmen zu treffen.

Der Planungsservice von TELENOT…

… unterstützt Sie von Beginn an und erstellt nach Ihren Vorgaben ein richtlinienkonformes Planungskonzept für die elektronische Sicherheitstechnik.

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