Dämmsystem für die oberste Geschossdecke
Einblasdämmung auf Basis von Holzfasern
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) schreibt eine Nachrüstpflicht für oberste Geschossdecken vor. Werden die Anforderungen an den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2: Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz nicht eingehalten, sind Eigentümer eines Wohngebäudes verpflichtet, die Bestandsdecken auf ein Dämmniveau mit einem U-Wert von maximal 0,24 W/m²K aufzurüsten. Mit dem holzfaserbasierten Dämmsystem Stampio des Herstellers Gutex lässt sich auf Beton- und Holzbalkendecken das nach BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) förderfähige Dämmniveau mit einem U-Wert von max. 0,14 W/m²K erreichen.
Gallerie
Das Fundament des Systems bilden sogenannte Dämmfüße aus unbehandeltem Tannen- und Fichtenholz. Sie sind oberseitig mit Nuten ausgestattet und werden im Abstand von maximal 70 cm auf der Bestandsdecke aufgestellt. Eine Traglattung (4 x 6 cm) wird in die Nuten eingelegt und fixiert. Darüber wird der neue Bodenbelag verlegt. Der Hohlraum zwischen Bestandsdecke und neuem Bodenbelag wird anschließend mit einer holzfaserbasierten Einblasdämmung verfüllt.
Das System eignet sich für bestehende Holzbalken- und
Betondecken. Es kann von allen holzverarbeitenden Betrieben wie
Zimmereien, Bauschreinern und Innenausbauern verarbeitet
werden.
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