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Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD)

Die Europäische Gebäuderichtlinie (Energy Performance of Buildings Directive – EPBD) legt seit dem Jahr 2002 Vorgaben fest, die den Energieverbrauch von Gebäuden reduzieren sollen. Als Richtlinie des Europäischen Parlaments wirkt sie sich auf die Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) aus. In Deutschland betrifft sie das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

Das übergeordnete Ziel ist, bis zum Jahr 2050 eine gesamtwirtschaftliche Klimaneutralität zu erzielen. Eine wichtige Etappe auf dem Weg dorthin ist die Senkung der Netto-Treibhausgas-Emissionen bis zum Jahr 2030 um 55 % gegenüber dem Stand von 1990. 

Die EPBD wurde bereits mehrfach aktualisiert, zuletzt im April 2024 als Richtlinie (EU) 2024/1275. Die Regelungen betreffen die Renovierung des Gebäudebestands, die Senkung des Energieverbrauchs, den Ersatz fossiler Energieträger und den Ausbau erneuerbarer Energien. Dazu gehört auch eine „Minimierung der Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden“ (Artikel 8 der Richtlinie).

Die 68-seitige Richtlinie ist über die offizielle Online-Datenbank der EU abrufbar. Weitere Erläuterungen finden Sie auf den Webseiten des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (siehe Surftipps).

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Fachwissen zum Thema

Serielle Sanierung eines Wohngebäudes in Ludwigsfelde

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Normen/​Verordnungen

Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG)

Wer Fassaden plant, sollte die in diesem Gesetz enthaltenen Grundpflichten und Angaben zum baulichen Wärmeschutz kennen.

Fensterflächenanteil, Orientierung und Sonnenschutz gehören zu Faktoren, die beim Sonneneintragskennwert-Verfahren nach DIN 4108-2 betrachtet werden.

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Normen/​Verordnungen

Sommerlicher Wärmeschutz nach DIN 4108-2

Gemäß Gebäudemodernisierungsgesetz muss bei Neubauten und größeren Bestandsänderungen der sommerliche Wärmeschutz nachgewiesen werden. Was ist dabei zu beachten?

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