Nachweis der Energieeffizienz: Wohngebäude

Energieausweis nach EnEV

Ein Energieausweis soll schon bei Bau, Kauf oder Anmietung den Vergleich verschiedener Objekte erleichtern. Dazu enthält er standardisierte, objektive Informationen über die energetische Qualität von Gebäude und Anlagentechnik. Kernstück ist der für das Gebäude ermittelte Bedarfs- oder Verbrauchswert und seine Einordnung in ein Bewertungssystem. Der Energieausweis ermöglicht Eigentümern und Vermietern, die in die Energieeffizienz ihres Gebäudes investiert haben, sich damit am Markt zu profilieren.

Schon seit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 müssen für Neubauten (mit normalen Innentemperaturen) Energieausweise auf Basis des Primärenergiebedarfs erstellt werden. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen der für die Baugenehmigung erforderlichen Berechnungen.

In der Novellierung der EnEV 2007, die aufgrund der EU-Gebäuderichtlinie notwendig wurde, und weiterführend in der EnEV 2009 sowie 2014, ist auch eine Ausweispflicht für Bestandsgebäude festgeschrieben. Diese benötigen bei Neuvermietung oder Verkauf einen Energieausweis – entweder auf Basis des Bedarfs oder des Verbrauchs. Lediglich für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor 1978 errichtet und noch nicht energetisch saniert wurden, sind Bedarfsausweise zwingend. Die Bedarfsberechnung trifft normative Annahmen für Klima und Nutzung und bildet so den „rechnerischen Verbrauch“ auf Grundlage der energetischen Qualität von Gebäudehülle und Anlagentechnik, während der Verbrauchswert auch vom Nutzerverhalten abhängt.
Ebenfalls erforderlich sind jetzt Energieausweise für öffentliche Gebäude mit mehr als 1.000 m² Nutzflächen, wenn diese stark frequentiert werden.

Kompakte Information
Der Energieausweis nach EnEV hat fünf Seiten:

  • Das Deckblatt enthält Gebäude- und Ausstellerdaten sowie den Anlass der Ausstellung.
  • Die zweite Seite widmet sich dem Energiebedarf. Auf einem „Bandtacho“ werden Primär- und Endenergiebedarf aufgetragen. Vergleichswerte erleichtern die Einordnung der energetischen Qualität.
  • Die dritte Seite zeigt den Energieverbrauch, ebenfalls mit Bewertung auf einem Bandtacho. Der Verbrauch wird witterungsbereinigt, mit Bezug auf die Gebäudenutzfläche bei Wohngebäuden bzw. auf die Nettogrundfläche bei Nicht-Wohngebäuden angegeben. Grundlage bilden drei aufeinander folgende Abrechnungsperioden.
  • Die vierte Seite beinhaltet Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung, durch die die energetische Qualität eines Gebäudes verbessert werden kann.
  • Die letzte Seite des Energieausweises enthält Begriffserklärungen.
Wer darf Energieausweise ausstellen?
Ausstellungsberechtigt sind diplomierte Architekten, Ingenieure und Bauingenieure sowie Gebäudetechniker mit Hochschulabschluss. Darüber hinaus dürfen Handwerksmeister und auch Handwerker ohne Meistertitel, wenn sie über die erforderliche Zulassung verfügen, einen Energieausweis ausstellen. Staatlich geprüfte Techniker aus dem Bauwesen sind berechtigt, wenn sie nachweisen können, dass sie durch Aus- bzw. Fortbildung oder durch Berufserfahrung Kenntnisse im energiesparenden Bauen verfügen. Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bietet im Internet eine Datenbank zur Suche nach ausstellungsberechtigten Fachleuten an.

Höchste Energieeffizienz besiegelt
Im Laufe der Jahre wurden viele weitergehende energetische Standards entwickelt, beispielsweise Niedrigenergiehäuser, 3-Liter-Häuser, Passivhäuser oder - auf Grundlage von Förderprogrammen - der kfw-60- bzw. kfw-40-Standard. Während manche Begriffe nicht genau definiert sind, schreibt das Passivhauskonzept exakte Grenzwerte vor. Wer ein Haus in diesem Standard baut oder saniert, hat die Möglichkeit, es zertifizieren zu lassen. Die Erfüllung der Qualitätskriterien wird anhand von Plänen und Berechnungen sowie Bauteil- bzw. Geräteunterlagen überprüft. Aus der Bauausführung sind unter anderem ein Nachweis über die Gebäudeluftdichtheit und das Einregulierungsprotokoll der Lüftungsanlage erforderlich. Das Zertifikat „Qualitätsgeprüftes Passivhaus Wolfgang Feist“ dokumentiert dann, dass das Gebäude die Anforderungen des Passivhaus-Institutes erfüllt.

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