Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

Gebäudeenergiegesetz GEG

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz GEG. Es ersetzt das bisherige Energieeinsparungsgesetz EnEG, die bisherige Energieeinsparverordnung EnEV und das bisherige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz EEWärmeG und führt damit alle energetischen Anforderungen in einem modernen Gesetz zusammen. Ziel des GEG sind der sparsame Einsatz von Energie in Gebäuden und eine Zunahme an erneuerbaren Energien im Gebäudebetrieb. Ab 2021 sollen alle Neubauten Niedrigstenergiestandard aufweisen, die öffentliche Hand soll dabei eine Vorbildfunktion übernehmen.

Das GEG ist ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030. Mit der im Januar 2023 in Kraft getretenen Novellierung wurden nun auch die energetischen Anforderungen für Neubauten verschärft.

Gallerie

Fachwissen zum Thema

Die EU-Gebäuderichtlinie

Regelwerke

Die EU-Gebäuderichtlinie

Alle neuen Gebäude in der EU sollen ab 2021 nahezu auf dem Niveau von Null-Energie-Häusern (nearly zero-energy-buildings) errichtet werden.

Eine Seite aus dem Energieausweis

Eine Seite aus dem Energieausweis

Nachweise/​Zertifikate

Nachweis der Energieeffizienz: Wohngebäude

Ein Energieausweis soll schon bei Bau, Kauf oder Anmietung den Vergleich verschiedener Objekte erleichtern. Dazu enthält er...

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Mauerwerk sponsored by:
Wienerberger | Kontakt 0511 / 610 70-0 | www.wienerberger.de
Zur Glossar Übersicht

219 Einträge