Definition Einbruchmeldeanlagen EMA
Einbruchmeldeanlagen (EMA) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die dem automatischen Überwachen von Gegenständen auf unbefugte Wegnahme sowie von Flächen und Räumen auf unbefugtes Eindringen dienen. Nach VDE 0833 werden Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) zusammen betrachtet. Das ist praxisorientiert, denn selbst kleine EMA haben auch die Überfallmeldelinien angeschlossen. Die Größenklassen sind aufgeteilt in
- kleine EMA mit ca. 4 Meldelinien
- mittlere EMA mit 4 - 12 Meldelinien und
- große EMA mit 100 und mehr Meldelinien.
Einbruchmeldesysteme mit einer Fernalarmierung direkt zur Polizei sind am erfolgreichsten in der Täterüberführung. Das ist das Ergebnis der Auswertung einer Statistik des Landeskriminalamtes Bayern. In 67,6 % der Fälle mit unbemerkbaren Fernalarmsystemen konnten die Täter festgenommen werden. Im Gegensatz dazu wirkt das zusätzliche Installieren eines akustischen oder optischen Alarmsignals auf 56,8 % der Täter abschreckend. Systeme, die nur örtlich Alarm geben ließen die Festnahmen auf 18,3 % zurückgehen.