Gefahrenmeldeanlage (GMA)
Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind Fernmeldeanlagen zum
zuverlässigen Melden von Gefahren für Personen und Sachen. Sie
bilden aus selbsttätig erfassten oder von Personen veranlassten
Informationen Gefahrenmeldungen, geben diese aus und erfassen
Störungen. Die Übertragungswege, die der Übertragung von
Informationen und Gefahrenmeldungen dienen, sind überwacht. Ihr
Versagen ist durch besondere Maßnahmen weitgehend verhindert. Sie
können neben elektrischen auch andere Betriebsmittel aufweisen.
Zu einer GMA gehören Einrichtungen für Eingabe, Übertragung
(leitungsgeführt und nicht leitungsgeführt), Verarbeitung und
Ausgabe von Meldungen, einschließlich zugehöriger
Energieversorgung.
GMA werden wie folgt unterschieden:
- GMA der Klasse 1 erfassen Störungen und Eingriffe, sofern diese
sich wie betriebliche Störungen auswirken.
- GMA der Klasse 2 erfüllen die Anforderungen der Klasse 1 und darüber hinausgehende Anforderung, dass Eingriffe mit dem Ziel, eine Meldung zu verhindern, zu einer Meldung führen. (Definition nach DIN VDE 0833)