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Gefahrenmeldeanlage (GMA)

Gefahrenmeldeanlagen (GMA) sind Fernmeldeanlagen zum zuverlässigen Melden von Gefahren für Personen und Sachen. Sie bilden aus selbsttätig erfassten oder von Personen veranlassten Informationen Gefahrenmeldungen, geben diese aus und erfassen Störungen. Die Übertragungswege, die der Übertragung von Informationen und Gefahrenmeldungen dienen, sind überwacht. Ihr Versagen ist durch besondere Maßnahmen weitgehend verhindert. Sie können neben elektrischen auch andere Betriebsmittel aufweisen.

Zu einer GMA gehören Einrichtungen für Eingabe, Übertragung (leitungsgeführt und nicht leitungsgeführt), Verarbeitung und Ausgabe von Meldungen, einschließlich zugehöriger Energieversorgung.

GMA werden wie folgt unterschieden:

  • GMA der Klasse 1 erfassen Störungen und Eingriffe, sofern diese sich wie betriebliche Störungen auswirken.
  • GMA der Klasse 2 erfüllen die Anforderungen der Klasse 1 und darüber hinausgehende Anforderung, dass Eingriffe mit dem Ziel, eine Meldung zu verhindern, zu einer Meldung führen. (Definition nach DIN VDE 0833)
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