Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG)
Behörden, Unternehmen und Rechenzentren müssen mehr Energie sparen
Mit dem 1. Januar 2024 sind die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sowie die überarbeitete Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten – ebenso wie ein weiteres Gesetz, das spezielle Gebäudebereiche betrifft: Das neue Energieeffizienz-Gesetz (EnEfG) verpflichtet Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie zu sparen. Damit installiert die Bundesregierung einen weiteren Baustein zur Senkung des allgemeinen Energieverbrauchs.
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Mit dem neuen Energieeffizienz-Gesetz will die Bundesregierung einen sektorübergreifenden Rahmen fürs Energiesparen schaffen, indem Energieeffizienzziele für Primär- und Endenergie für das Jahr 2030 festgelegt werden. Die Grundlage dafür bilden die neuen Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED) für Deutschland. Außerdem soll mit dem EnEfG – das vollständig Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes heißt – ein Endenergieverbrauchsziel für 2045 angepeilt werden. Bund, Ländern, Kommunen und Unternehmen sollen damit letztlich zeitig planen und in energiesparende Maßnahmen investieren können. Wie gut das Gesetz wirkt, wird erstmals 2027 überprüft. Die Bundesregierung wird dem Bundestag dazu künftig regelmäßig – zu Beginn jeder Wahlperiode – berichten. Sie wird dann entscheiden, ob eventuell Regelungen oder Maßnahmen im Gesetz angepasst werden müssen.
Bund, Länder und Kommunen als Vorbild
Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ab 2024 Energiesparmaßnahmen zu ergreifen: Bis 2030 soll der Bund jährlich eine Endenergie von 45 Terawattstunden (1 TWh = 1 Milliarde kWh) einsparen, die Länder drei TWh, was eine Ersparnis von ungefähr zwei Prozent pro Jahr ausmacht. Bund, Länder und Kommunen werden dazu Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Damit möchte die öffentliche Hand als Vorbild vorangehen.
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Energieintensive Unternehmen gefordert
Auch Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (1 GWh = 1 Million kWh) müssen Energie- oder Umweltmanagementsysteme einführen. Unternehmen mit einem Jahresenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh sind verpflichtet, konkrete Pläne zu wirtschaftlichen Energieeffizienzmaßnahmen zu erstellen und diese zu veröffentlichen. Außerdem müssen Unternehmen künftig die Entstehung von Abwärme bei Produktionsprozessen vermeiden. Ist dies nicht möglich, muss die Abwärme sinnvoll weiterverwertet werden.
Regeln für Rechenzentren
In der Regel benötigen Rechenzentren ebenfalls viel Energie, weswegen jetzt erstmals auch für sie Energieeffizienzstandards gelten. Die Anforderungen gelten für neue sowie für bestehende Anlagen. Nach den neuen Standards müssen Rechenzentren künftig sparsam gekühlt werden. Betreiber müssen ebenso die entstehende Abwärme nutzen und den Strom aus erneuerbaren Energiequellen beziehen. Informationen zu ihrem Energieverbrauch müssen sie in ein öffentliches Register eintragen und ihre Kunden über ihren genauen Energieverbrauch informieren.
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