Gebäudeenergiegesetz in Kraft
Das GEG ersetzt jetzt das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ist mit der Verabschiedung im Bundestag am 18. Juni 2020, der Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 13. Juli 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen werden.
Gallerie
Durch das neue GEG werden die bisher geltenden Regelwerke Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EvEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die allesamt nun außer Kraft getreten sind, in einem Gesetz zusammengeführt. Zudem werden mit dem GEG der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude berücksichtigt. Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden dabei vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.
Anforderungsniveau bleibt bestehen
Das neue Gesetz enthält – ebenso wie das bisherige
Energiesparrecht – Anforderungen an die energetische Qualität von
Gebäuden, an die Erstellung und Verwendung von Energieausweisen
sowie an den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das
aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen soll
allerdings ausdrücklich nicht verschärft werden. Ebenso soll eine
Steigerung der Bau- und Wohnkosten vermieden werden. Entsprechend
dem Klimaschutzprogramm 2030 und dessen Maßgaben wurde außerdem
eine Klausel zur Überprüfung der energetischen Anforderungen an
Neubau und Gebäudebestand im Jahr 2023 aufgenommen.
Mehr Transparenz und Vernetzung
Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist für die allermeisten
Planer nicht neu: ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in
Gebäuden sowie eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur
Erzeugung von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb.
Geregelt werden etwa der Niedrigstenergie-Gebäudestandard, die
Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien, der Einbau von
Heizungs- und Kühlanlagen in Bestandsbauten oder die Handhabung der
Energieausweise. Positiv sind dabei vor allem Punkte wie die
Stärkung der Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus
erneuerbaren Energien, die höhere Transparenz durch die
Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren oder die
Berücksichtigung quartiersbezogener Konzepte. Das GEG will und soll
neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim
energieeffizienten Bauen setzen.
Unterstützung aus Brüssel
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihre Rede zur Lage der Europäischen Union die Einrichtung einer gesamteuropäischen Architekturinstitution angekündigt, die von der EU initiiert und gefördert werden soll: Eine, so von der Leyen, „Europäische Bauhaus-Bewegung“, in der der Bausektor sich „von einer Kohlenstoffquelle in eine Kohlenstoffsenke verwandeln kann“, mit Gebäuden, die „weniger verschwenderisch, weniger teuer und nachhaltiger werden“.
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