_Gebäudetechnik
Gebäudeenergiegesetz in Kraft
Das GEG ersetzt jetzt das EnEG, die EnEV und das EEWärmeG
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG). Es ist mit der Verabschiedung im Bundestag am 18. Juni 2020, der Zustimmung des Bundesrats am 3. Juli sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt am 13. Juli 2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll ein neues, einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten, Bestandsgebäude und den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden geschaffen werden.
Gallerie
Durch das neue GEG werden die bisher geltenden Regelwerke Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EvEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG), die allesamt nun außer Kraft getreten sind, in einem Gesetz zusammengeführt. Zudem werden mit dem GEG der Koalitionsvertrag, die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 sowie die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen in Bezug auf das Energieeinsparrecht für Gebäude berücksichtigt. Die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden werden dabei vollständig umgesetzt und die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht integriert.
Anforderungsniveau bleibt bestehen
Das neue Gesetz enthält – ebenso wie das bisherige Energiesparrecht
– Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, an die
Erstellung und Verwendung von Energieausweisen sowie an den Einsatz
erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das aktuelle Anforderungsniveau
für Neubauten und Sanierungen soll allerdings ausdrücklich nicht
verschärft werden. Ebenso soll eine Steigerung der Bau- und
Wohnkosten vermieden werden. Entsprechend dem Klimaschutzprogramm
2030 und dessen Maßgaben wurde außerdem eine Klausel zur
Überprüfung der energetischen Anforderungen an Neubau und
Gebäudebestand im Jahr 2023 aufgenommen.
Mehr Transparenz und Vernetzung
Das Ziel des Gebäudeenergiegesetzes ist für die allermeisten Planer
nicht neu: ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden
sowie eine zunehmende Nutzung erneuerbarer Energien zur Erzeugung
von Wärme, Kälte und Strom für den Gebäudebetrieb. Geregelt werden
etwa der Niedrigstenergie-Gebäudestandard, die Anrechnung von Strom
aus erneuerbaren Energien, der Einbau von Heizungs- und Kühlanlagen
in Bestandsbauten oder die Handhabung der Energieausweise. Positiv
sind dabei vor allem Punkte wie die Stärkung der Nutzung von
gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien, die höhere
Transparenz durch die Nachvollziehbarkeit der Primärenergiefaktoren
oder die Berücksichtigung quartiersbezogener Konzepte. Das GEG will
und soll neue Impulse zur Nutzung innovativer Ansätze beim
energieeffizienten Bauen setzen.
Unterstützung aus Brüssel
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihre Rede zur
Lage der Europäischen Union die Einrichtung einer
gesamteuropäischen Architekturinstitution angekündigt, die von der
EU initiiert und gefördert werden soll: Eine, so von der Leyen,
„Europäische Bauhaus-Bewegung“, in der der Bausektor sich „von
einer Kohlenstoffquelle in eine Kohlenstoffsenke verwandeln kann“,
mit Gebäuden, die „weniger verschwenderisch, weniger teuer und
nachhaltiger werden“.
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