_Gebäudetechnik
Förderung für Lüftungsgeräte in Kombination mit Wärmepumpen
Bis zu 45 Prozent der Kosten zahlt der Staat
Die Voraussetzungen für den Einbau einer Wärmepumpe als Heizungsanlage sind jetzt besonders günstig. Denn das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) hat die Förderbedingungen im Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Jahr 2020 deutlich verbessert. Was viele zudem nicht wissen: Werden Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung in Verbindung mit einer förderfähigen Wärmepumpe wie etwa von Stiebel Eltron installiert, werden sie vom Staat ebenfalls bezuschusst.
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Die Bafa-Förderung übernimmt 35 Prozent der gesamten Kosten, wenn im Neubau oder im Bestand eine effiziente Wärmepumpe eingebaut wird (Bafa-Förderrechner siehe Tipps zum Thema). Zu den förderfähigen Kosten (maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit) gehören allerdings nicht nur die Wärmepumpen samt Speicher und Zubehör selbst, sondern auch der komplette Einbau-, Installations- und Inbetriebnahmeaufwand. Im Bestand sind sogar 45 Prozent Förderung möglich, wenn ein Ölkessel durch die Wärmpumpe ersetzt wird.
Förderung auch für Lüftungsgerät
Grundsätzlich ist die aktuelle Bafa-Förderung für
Heizungswärmepumpen gedacht. Werden allerdings Wärmepumpe und
Lüftungsgerät gemeinsam über die Wärmepumpensteuerung geregelt,
wird auch das Komplettsystem gefördert. Durch die Kopplung der
Geräte können verschiedene Funktionen der Lüftungsgeräte (u.a. die
Intensivlüftung) über die Regelung der Wärmepumpe aktiviert werden.
Zu den förderfähigen Kosten gehören auch hierbei nicht nur die
Geräte selbst, sondern ebenso das Verteilsystem, die Installation
und weitere Umfeldmaßnahmen. Eine gute Kombination mit einer
förderfähigen Stiebel-Eltron-Wärmepumpe bietet zum Beispiel das
zentrale Lüftungsgerät LWZ 180/280 des Herstellers.
Höherer KfW-Tilgungszuschuss
Insbesondere im Neubau ist es jetzt deutlich attraktiver, noch
energieeffizienter zu planen, als es die Energieeinsparverordnung
EnEV
verlangt. Mit einer Wärmepumpe als Heizsystem ist das recht einfach
umsetzbar. Der Vorteil: Statt bisher 100.000 Euro können nun
120.000 Euro pro Wohneinheit als Kredit der KfW in Anspruch
genommen werden. Gleichzeitig wurde der Tilgungszuschuss erhöht:
Für den KfW-55-Neubau gibt es nun beispielsweise statt bisher 5.000
gut 18.000 Euro pro Wohneinheit.
Höhere Kosten bei fossilen Brennstoffen
Der baldige Umstieg lohnt sich auch deshalb, da fossile Brennstoffe
früher als gedacht teurer werden und Strom dagegen schneller
günstiger. Der von Bund und Ländern nachträglich vereinbarte
CO2-Einstiegspreis von 25 statt zehn Euro wird bereits
bei seiner Einführung 2021 einen merklichen Preisanstieg bei Öl und
Gas bewirken. Die zusätzlichen Einnahmen werden für die Absenkung
der EEG-Umlage und damit des Strompreises eingesetzt. In den
Folgejahren wird das Heizen mit fossilen Brennstoffen dann stetig
teurer.
Förderrechner und -service
Ob das geplante Modernisierungsvorhaben tatsächlich gefördert wird,
erfahren Interessierte in wenigen Sekunden mit dem aktuellen
Förderrechner von Stiebel Eltron (siehe Surftipps). Bei der
anschließenden Beantragung der Förderung müssen sich Fachplaner und
Bauherren um fast nichts kümmern: Das Holzmindener Unternehmen
bietet einen kostenlosen Förderservice an, der die komplette
Fördergelder-Recherche und das Ausfüllen der entsprechenden Anträge
übernimmt (siehe Surftipps).
Tipps zum Thema
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