Notwendige Treppen

Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Nach DIN 18065 Gebäudetreppen sind notwendige Treppen als Bestandteile des Rettungsweges zum Verlassen nicht ebenerdiger Geschosse zwingend erforderlich. Aus diesem Grund muss sichergestellt sein, dass diese Treppen je nach Anzahl der auf sie angewiesenen Benutzer in ausreichender Zahl und Abmessung vorhanden sind und aus nicht zu großer Entfernung sicher erreicht werden können. Weitere Treppen können erforderlich sein, falls die Rettung von Menschen gefährdet wäre.

Gallerie

Unabhängig von der Zuordnung einer Treppe muss auf die verhältnismäßig große Bandbreite für den Auftritt und die Steigung unter Berücksichtigung des Schrittmaßes hingewiesen werden und auf den verantwortlichen Gebrauch dieses Spielraums. Unbedingt zu beachten ist die in §3 der Musterbauordnung verlangte Anforderung, dass Anlagen so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten sind, dass sie die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere das Leben und die Gesundheit nicht gefährden. Die einzelnen Landesbauordnungen (LBO) enthalten darüber hinaus Angaben zur Ausführung von Treppen hinsichtlich ihrer Brandsicherheit, da sie im Gefahrenfall als Fluchtwege dienen. Je nach Größe und Nutzung eines Gebäudes sowie der Anzahl und Fähigkeiten der darin zu erwartenden Personen sind die Vorschriften mehr oder weniger streng. Ausgenommen von diesen Regelungen sind nur die Haupttreppen in Ein- und Zweifamilienhäusern.

In Gebäuden mit mehr als drei Vollgeschossen verlangen die Landesbauordnungen in der Regel ein allseits räumlich geschlossenes, innen liegendes Treppenhaus, das an der Gebäudeaußenseite angeordnet ist und ein Fenster besitzt. In Hochhäusern sind mindestens zwei voneinander getrennte Treppenräume mit einer Laufbreite von mindestens 1,25 Meter erforderlich. Ist der Ausgang in einem Gebäudeteil angeordnet, dessen Höhe unter 22 Meter beträgt, muss eines der Treppenhäuser nicht bis ins Erdgeschoss führen. Eine weitere Forderung ist, dass notwendige Treppen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein dürfen. In Gebäuden, wo mit Kindern oder Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit zu rechnen ist wie beispielsweise in Kindergärten, Krankenhäusern oder Altenheimen gelten höhere Sicherheitsvorschriften für Handläufe, Steigungsverhältnis und Stufenausbildung. Dagegen gelten für Kleingebäude und Industrieanlagen, die eine eigene Werksfeuerwehr besitzen, Erleichterungen von den Vorschriften.

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Im Unterschied zur notwendigen ist die nicht notwendige Treppe nach Baurecht eine „zusätzliche Treppe, die gegebenenfalls auch der Hauptnutzung dient“ - aber nicht als Fluchtweg

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Innentreppen

Die DIN 18065 Gebäudetreppen unterscheidet lediglich zwischen Treppen, die mit dem Gebäude konstruktiv verbunden sind und Treppen, die unabhängig vom Gebäude im Gelände erstellt wurden (Freitreppen). Im Bild eine Innentreppe im Bauhaus Dessau.

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Maßangefertigte Wechselstufentreppe aus Walzstahl mit Quadratprofil

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Fahrtreppen

Fahrtreppen dienen der schnellen und effektiven Beförderung großer Personenströme.

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FUNKTION IN FORM BRINGEN

Als Spezialist für den Treppen- und Glasgeländerbau versteht es die MetallArt Treppen GmbH für anspruchsvolle Kunden individuelle Lösungen zu verwirklichen.

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