Dachentwässerung und Dachgefälle bei Gründächern
Dachbegrünungen speichern zwar einen Großteil der Niederschläge, Überschusswasser muss jedoch über Dachabläufe bzw. Wasserspeier oder Dachrinnen abgeführt werden.
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Welcher Anteil des Niederschlagwassers abzuführen ist, hängt im Wesentlichen von der Aufbauhöhe der Begrünung ab. Gemäß der Dachbegrünungsrichtlinie sind Abflussbeiwerte bzw. Abflusskennzahlen bei der Dimensionierung der Entwässerungseinrichtungen in Ansatz zu bringen. So muss z.B. ein Abflussbeiwert von 0,3 mit in die Berechnungen einfließen, wenn die Schichtdicke des Gründaches 15 cm beträgt und der Neigungswinkel des Daches 15° nicht überschreitet. Die jeweiligen Abflussbeiwerte sind der Dachbegrünungsrichtlinie zu entnehmen (Kapitel Wasserdurchlässigkeit). Bei Gründachsystemen sind die Werte meist „vorgeprüft“ und werden von den Systemherstellern zur Verfügung gestellt.
Entwässerungseinrichtungen auf begrünten Dächern sind außerdem dauerhaft zugänglich und kontrollierbar zu erstellen. Über Dachabläufen sind deshalb Kontrollschächte vorzusehen, um die ein vegetationsfreier Streifen (z.B. aus Kies) anzuordnen ist.
Flachdächer sollen gemäß den Flachdachrichtlinien ein
Mindestgefälle von 2% aufweisen. Da in der Praxis aber häufig
Dachflächen mit weniger als 2% und starker Pfützenbildung
anzutreffen sind, muss ein Begrünungsaufbau auf diesen Sonderfall
abgestimmt werden. Dann ist eine Dränschicht auszubilden, die so
hoch ist, dass noch genügend Luft zwischen Filtervlies
und stehendem Wasser verbleibt (Höhe Wasserstand max. 2/3 Höhe
Dränschicht). Soll eine Intensivbegrünung mit einer Anstaubewässerung
ausgestattet werden, ist es allerdings von Vorteil, die Dachfläche
ohne Gefälle auszubilden.
Fachwissen zum Thema
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