Wärmeschutz bei Betonbauteilen

Der Wärmeschutz soll ein der Gebäudenutzung angepasstes, behagliches Raumklima sichern, für das ein möglichst geringer Aufwand an Energie nötig ist. Zudem soll er Feuchtigkeitsschäden als Folge von Kondenswasser-Niederschlag an den Oberflächen und im Inneren der Bauteile verhindern. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem winterlichen und dem sommerlichen Wärmeschutz.

Gallerie

Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Als gesetzliche Grundlage des baulichen Wärmeschutzes dient das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit 1. November 2020 in Kraft ist und die bisher geltenden Regelwerke Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EvEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem Gesetz zusammenführt. Die Bemessungsgrundlagen zum baulichen Mindestwärmeschutz sind nach wie vor in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden geregelt, die noch bis Ende 2023 genutzt werden kann; danach ist die DIN V 18599 verbindlich.

Beton mit und ohne Dämmwirkung

Da Beton mit λ = 2,1 W/(mK) eine verhältnismäßig hohe Wärmeleitfähigkeit aufweist, müssen Betonbauteile, die das Gebäude nach außen begrenzen, in der Regel zusätzlich gedämmt werden. Meist kommen dabei Außendämmsysteme oder Kerndämmungen – bei zweischaligen Konstruktionen – zum Einsatz. Eine Möglichkeit zur monolithischen Herstellung von Außenwänden aus Beton ist die Verwendung von Dämmbetonen. Dabei wird als Körnung in der Regel ein Granulat aus Blähton oder Schaumglas verwendet. Eine ausreichende Dämmwirkung wird bei einer entsprechenden Wandstärke im unteren genormten Rohdichtebereich von Leichtbetonen erreicht. Bei einer Rohdichte von unter 800 kg/m³ spricht man von Infraleichtbeton.

Wärmespeicherkapazität von Beton

Große Bedeutung für Energieeffizienz und Behaglichkeit hat die thermische Trägheit von Beton, beziehungsweise dessen hohe Wärmespeicherfähigkeit. Diese hängt mit der Masse des Bauteils zusammen; das heißt: je höher die Rohdichte des Betons, desto besser eignet sich das Bauteil als Wärmespeicher. Bauteile aus Beton bleiben in der Regel lange kühl, wenn sie direkter solarer Einstrahlung ausgesetzt sind. Nachts hingegen geben sie die gespeicherte Wärme nach und nach an die Umgebung ab. Dadurch können insbesondere im Sommer Temperaturspitzen besser abgepuffert werden als durch Leichtbaustoffe. Die hohe Wärmespeicherfähigkeit des Baustoffs prädestiniert ihn zudem für die Einbettung von Heiz- und Kühlsystemen im Rahmen der Thermischen Bauteilaktivierung (TBA).

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Dämmbeton

Leichtbetone, mit denen monolithische Wandkonstruktionen erzielt werden können und die eine ausreichende Wärmedämmung gewährleisten, werden als Dämm- oder Isolationsbeton bezeichnet.

Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

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Regelwerke

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz und damit ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Gebäude.

Bei Leichtbetonen mit einem Gewicht unter 800 kg/m³ spricht man von Infraleichtbeton.

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Betonarten

Infraleichtbeton

Mit Dämmbetonen unter 800 kg/m³ lassen sich monolithische Wände errichten, die bei nur etwa 50 cm Dicke die Anforderungen des GEG erfüllen.

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