Eingriffsregelung

Prüfinstrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes

Die Eingriffsregelung, auch bekannt als Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, ist im deutschen Recht ein bedeutendes Prüfinstrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes, das auch außerhalb von besonderen Schutzgebieten greift.

Gallerie

Das Ziel der naturschutzrechtlichen Prüfinstrumente besteht darin, die negativen Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft zu identifizieren und diese möglichst zu vermeiden, zu verringern oder anderweitig auszugleichen. Zu den häufigsten Arten von Eingriffen gehören Bauvorhaben im Siedlungs- und Verkehrsbereich. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für die Eingriffsregelung sind Paragraph 14 und 15 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sowie Paragraph 1a und 35 des Baugesetzbuches (BauGB). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus den Naturschutzgesetzen der einzelnen Bundesländer, wie beispielsweise den Landschaftspflegegesetzen.

Gemäß der Eingriffsregelung, müssen landschaftspflegerische Maßnahmen (sogenannte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) ergriffen werden, um die Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen. Bei jeglichen Bauvorhaben ist jedoch zunächst erforderlich, die Planung zu optimieren, um negative Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Dieses Vermeidungsgebot, das darauf abzielt, vermeidbare Beeinträchtigungen gar nicht erst zuzulassen, gewinnt angesichts des rapide fortschreitenden Verlusts der biologischen Vielfalt zunehmend an Bedeutung. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der Vermeidung von Beeinträchtigungen, die eine wichtige Rolle für den Erhalt der biologischen Vielfalt auf genetischer, artenspezifischer und landschaftlicher Ebene spielen.

Für unvermeidbare Verschlechterungen von Natur und Landschaft soll ein Ausgleich am Ort des Eingriffs oder alternativ ein Ersatz an einem anderen Ort „im betroffenen Naturraum“ geschaffen werden. Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen müssen immer funktionsbezogen sein, das heißt, sie sollten sich auf das jeweilige Schutzgut beziehen. Wenn zum Beispiel Bäume gefällt werden, müssen neue Bäume gepflanzt werden, wenn Wiesen asphaltiert werden, sollen versiegelte Flächen entsiegelt und zu Wiesen umgewandelt werden. Im Sinne des Erhalts und der Förderung der biologischen Vielfalt sollten vorzugsweise Ausgleichsmaßnahmen gewählt werden, die funktional sinnvoller sind als gleichwertige Ersatzmaßnahmen.

Die bundesweit einheitliche Regelung zur Erhebung von Ersatzgeldern wurde im Jahr 2009 in Paragraph 15 Absatz 6 des Bundesnaturschutzgesetzes festgelegt. Neben der Festlegung und Höhe des Ersatzgeldes besteht die Anforderung, dass es fachgerechtverwendet wird und vorzugsweise im betroffenen Naturraum zum Einsatz kommt.

Fachwissen zum Thema

In den kommenden Jahren sollen in Berlin 200.000 neue Wohnungen entstehen.

In den kommenden Jahren sollen in Berlin 200.000 neue Wohnungen entstehen.

Richtlinien und Förderinstrumente

Berliner Ökokonto

Zentraler Bestandteil des präventiven Kompensationsmanagements

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Stadt- und Dachbegrünung sponsored by:
Optigrün international AG | Kontakt +49 7576 772-0 | www.optigruen.de
Zum Seitenanfang

Förderungen Gebäudebegrünung

Die verfügbaren Förderinstrumente zur Gebäudebegrünung unterscheiden sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Rahmen.

Die verfügbaren Förderinstrumente zur Gebäudebegrünung unterscheiden sich in ihrem Wirkungsbereich, ihrer Verbindlichkeit und ihrem finanziellen Rahmen.

Dach- und Fassadenbegrünung werden im Rahmen einer klimaangepassten und wassersensiblen Stadtentwicklung durch verschiedene politische Instrumente und Programme gefördert.

Eingriffsregelung

Landschaftspflegerische Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen.

Landschaftspflegerische Maßnahmen müssen ergriffen werden, um die Auswirkungen von Eingriffen in Natur und Landschaft auszugleichen oder zu ersetzen.

Bedeutendes Prüfinstrument zur Durchsetzung von Belangen des Naturschutzes.

Berliner Ökokonto

In den kommenden Jahren sollen in Berlin 200.000 neue Wohnungen entstehen.

In den kommenden Jahren sollen in Berlin 200.000 neue Wohnungen entstehen.

Zentraler Bestandteil des präventiven Kompensationsmanagements

Dachbegrünungsrichtlinien

Dachbegrünungsrichtlinien

Die Richtlinien für die Planung, den Bau und die Instandhaltung von Dachbegrünungen, kurz Dachbegrünungsrichtlinien genannt, sind...

Fassadenbegrünungsrichtlinien

Fassadenbegrünungsrichtlinien

Die Richtlinien für Planung, Bau und Instandhaltung von Fassadenbegrünungen, kurz Fassadenbegrünungsrichtlinien, sind das...

Innenraumbegrünungsrichtlinien

Innenraumbegrünungsrichtlinien

Die Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, kurz Innenraumbegrünungsrichtlinien, sind das...

Normen zur Gebäudebegrünung

Extensivbegrünung auf dem Dach des Freizeitbads Fildorado in Filderstadt

Extensivbegrünung auf dem Dach des Freizeitbads Fildorado in Filderstadt

Aufgrund des fortschreitenden Klimawandels und der anhaltenden Urbanisierung gewinnt die Stadt-und Gebäudebegrünung zunehmend an...

Grüne Architektur – für alle!

Planungsunterlagen zu Dachbegrünung und Regenwassermanagement von OPTIGRÜN. Hier informieren!

Partner-Anzeige