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Feuertreppen

Feuertreppe ist ein umgangsprachlich verwendeter Begriff, in der DIN 18065 Gebäudetreppen kommt er nicht vor. Meist werden die in den USA üblichen Fluchtbalkone und Feuertreppen aus verzinktem Stahl so bezeichnet oder, eben umgangsprachlich, außen liegende Treppen als zweiter Fluchtweg in mehrgeschossigen Gebäuden. Diese notwendige Treppen sind Ersatzfluchtwege und u.a. dadurch gekennzeichnet, dass sie im Brandfall mindestens 30 Minuten, zum Teil auch 120 Minuten lang die gefahrlose Rettung von Personen und damit den Zugang der Feuerwehr gewährleisten. Als alleiniger Fluchtweg sind sie wegen des geringen Brandwiderstands nicht erlaubt.

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Fachwissen zum Thema

Zur Sicherung des zweiten Rettungswegs können an der Fassade weitere Treppen angebracht werden.

Zur Sicherung des zweiten Rettungswegs können an der Fassade weitere Treppen angebracht werden.

Brand-/​Schallschutz

Nottreppe

Zusätzlich zu den Rettungswegen, die sich aus den Brandschutzanforderungen für das Gebäude ohnehin ergeben, können zur Sicherung...

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Notwendige Treppen dürfen nicht mehr als 35 Meter von jedem Punkt des Gebäudes entfernt sein

Treppenarten

Notwendige Treppen

Das Bauordnungsrecht unterscheidet zwischen notwendigen und nicht notwendigen Treppen. Nach DIN 18065 Gebäudetreppen sind...

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