_Gesund Bauen
Feinstaub
Als Feinstaub gilt inhalierbarer Schwebestaub mit einem
Durchmesser D < 10 μm. In Innenräumen sind die Quellen für
Feinstaub Verbrennungsprozesse wie sie bei Kerzen, Kaminfeuer oder
Tabakrauch auftreten, andere Feinstaubquellen können z.B. durch
Toner von Kopierern und Laserdruckern entstehen. Nach Aufnahme in
die Lunge kann Feinstaub akute oder chronische Gesundheitsschäden
verursachen.
Gemäß EU-Richtlinie 1999/30/EG gilt seit 2005 für die Außenluft ein
Grenzwert von 50 μm F/m³, der nur an 35 Tagen im Jahr überschritten
werden darf. Messwerte zeigen, dass auch häufig in Innenräumen der
Grenzwert überschritten wird.