_Brandschutz
Fluchttürverschlüsse
Befinden sich Türen im Verlauf von Flucht- und Rettungswegen
sind sie als Fluchttüren auszubilden und als solche zu
kennzeichnen. Gemäß der europäischen Normen sind sie mit
Fluchttürverschlüssen auszustatten, die das Öffnen der Türen zu
jeder Zeit von innen ermöglichen müssen. Bei Fluchttürverschlüssen
wird unterschieden zwischen Paniktürverschlüssen und
Notausgangsverschlüssen. Ist ein Raum für viele Personen ausgelegt,
so sind in der Regel Paniktürverschlüsse
vorzusehen. Halten sich in einem Raum für gewöhnlich wenige
Menschen auf, sind Notausgangsverschlüsse
ausreichend.
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