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Feststellvorrichtung
Eine Feststellvorrichtung ist gemäß DIN EN 17372: Kraftbetätigte Drehflügeltürantriebe mit Selbstschließfunktion – Anforderungen und Prüfverfahren (Ausgabe 2021-09) wie folgt definiert: Eine Feststellvorrichtung ist Teil einer Feststellanlage, die die Funktion hat, selbstschließende Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüsse offen (geöffnet) zu halten und diese im Brandfall zum frühestmöglichen Zeitpunkt zum Selbstschließen freizugeben. In Deutschland dürfen bei Feuerschutzabschlüssen nur Feststellanlagen verwendet werden, die allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind.
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