Festigkeit
Festigkeit ist allgemein der Widerstand gegen Einwirkungen von
außen. Je nach Betrachtung lassen sich folgende Festigkeiten
unterscheiden:
Werkstofffestigkeit
Damit wird der Widerstand bezeichnet, den ein Bauelement den von
außen einwirkenden Kräften entgegensetzt. Je nach Wirkung der Kraft
sind deshalb Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Biegefestigkeit und
Torsionsfestigkeit zu unterscheiden. Die Größe der
Werkstofffestigkeit wird in Kraft pro Querschnittsfläche, d.h. in
N/mm², angegeben. Die Festigkeit von Stahl
als Beschlagwerkstoff liegt bei ca. 300 bis 500 N/mm², die von
Aluminium
bei ca. 200 N/mm², bei Gusslegierungen jeweils um gut 30 %
niedriger.
Damit Beschlagbauteile ihre Funktion ohne unzulässige Formänderung
erfüllen können, müssen sie eine für die Beanspruchung ausreichende
Festigkeit besitzen. Die Herstellerkataloge und Planungsordner
geben i.d.R. Auskunft über die Festigkeit des verwendeten
Werkstoffs. Durch Wärme- und Oberflächenbehandlung lässt sich die
Festigkeit in gewissen Grenzen steigern. So werden Tragzapfen an
Bändern sowie Schutzbeschläge vergütet.
Gestaltfestigkeit
Sie bezieht die Formgebung und die Gestalt des Bauteils, in die
Widerstandsbetrachtungen ein. So hat ein Rohr eine höhere
Festigkeit gegen Biegen als ein Vollmaterial gleichen Querschnitts,
ein durch Schmieden aufgespaltenes Band verfügt über eine höhere
Gestaltfestigkeit als eines aus Flachstahl.
Dauerfestigkeit
Bezeichnet die Festigkeitseigenschaften über eine Zeitspanne
hinweg. Die notwendige Lebensdauer eines Beschlags ergibt sich aus
seiner Funktion und dem Einbauort. Die Dauerfestigkeit muss auf
jeden Fall höher sein, als die angenommene Produktlebensdauer. Sie
wird als maximal zulässiger Lastwechsel (z.B. 109 Lastwechsel)
angegeben.
Wird die Dauerfestigkeit und Werkstofffestigkeit betrachtet, so
kann z.B. die ursprüngliche Festigkeit eines Tragzapfens von 370
N/mm² nach 106 Lastwechseln auf 100 N/mm² gesunken sein.
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