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Festigkeit

Festigkeit ist allgemein der Widerstand gegen Einwirkungen von außen. Je nach Betrachtung lassen sich folgende Festigkeiten unterscheiden:

Werkstofffestigkeit
Damit wird der Widerstand bezeichnet, den ein Bauelement den von außen einwirkenden Kräften entgegensetzt. Je nach Wirkung der Kraft sind deshalb Zugfestigkeit, Druckfestigkeit, Biegefestigkeit und Torsionsfestigkeit zu unterscheiden. Die Größe der Werkstofffestigkeit wird in Kraft pro Querschnittsfläche, d.h. in N/mm², angegeben. Die Festigkeit von Stahl als Beschlagwerkstoff liegt bei ca. 300 bis 500 N/mm², die von Aluminium bei ca. 200 N/mm², bei Gusslegierungen jeweils um gut 30 % niedriger.

Damit Beschlagbauteile ihre Funktion ohne unzulässige Formänderung erfüllen können, müssen sie eine für die Beanspruchung ausreichende Festigkeit besitzen. Die Herstellerkataloge und Planungsordner geben i.d.R. Auskunft über die Festigkeit des verwendeten Werkstoffs. Durch Wärme- und Oberflächenbehandlung lässt sich die Festigkeit in gewissen Grenzen steigern. So werden Tragzapfen an Bändern sowie Schutzbeschläge vergütet.

Gestaltfestigkeit
Sie bezieht die Formgebung und die Gestalt des Bauteils, in die Widerstandsbetrachtungen ein. So hat ein Rohr eine höhere Festigkeit gegen Biegen als ein Vollmaterial gleichen Querschnitts, ein durch Schmieden aufgespaltenes Band verfügt über eine höhere Gestaltfestigkeit als eines aus Flachstahl.

Dauerfestigkeit
Bezeichnet die Festigkeitseigenschaften über eine Zeitspanne hinweg. Die notwendige Lebensdauer eines Beschlags ergibt sich aus seiner Funktion und dem Einbauort. Die Dauerfestigkeit muss auf jeden Fall höher sein, als die angenommene Produktlebensdauer. Sie wird als maximal zulässiger Lastwechsel (z.B. 109 Lastwechsel) angegeben.

Wird die Dauerfestigkeit und Werkstofffestigkeit betrachtet, so kann z.B. die ursprüngliche Festigkeit eines Tragzapfens von 370 N/mm² nach 106 Lastwechseln auf 100 N/mm² gesunken sein.

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