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Freischalten

Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen dürfen grundsätzlich nur im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden*. Dazu müssen die Anlagen und/oder Geräte freigeschaltet werden. Darunter versteht man das allpolige Trennen aller aktiven Leiter einer Anlage oder eines Betriebsmittels von der Spannungsversorgung mittels abschließbaren Hauptschaltern, Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI) oder Sicherungen. Wichtig dabei ist, die freigeschaltete Anlage gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu sichern. Dies kann z.B. durch das Entfernen von Sicherungen aus dem Sicherungshalter erfolgen. „Freischalten“ ist gleichzeitig die erste der Fünf Sicherheitsregeln, deren Einhaltung bei Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen zwingend vorgeschrieben ist, um mögliche Unfälle zu vermeiden.
 
* Eine Ausnahme bildet das sogenannte „Arbeiten unter Spannung“ (AuS), das unter besonderen Bedingungen von dafür qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden darf.

Bildnachweis: Baunetz (kt), Berlin

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Beispiel eines Fehlerstrom-Schutzschalters

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Prinzipieller Aufbau eines Hauptstromversorgungssystems mit Hauptverteiler (Übersichtsplan in einpoliger Darstellung)

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