Freischalten
Arbeiten an elektrotechnischen Anlagen dürfen grundsätzlich nur
im spannungsfreien Zustand durchgeführt werden*. Dazu müssen die
Anlagen und/oder Geräte freigeschaltet werden. Darunter versteht
man das allpolige Trennen aller aktiven Leiter einer Anlage oder
eines Betriebsmittels von der Spannungsversorgung mittels
abschließbaren Hauptschaltern, Fehlerstromschutzeinrichtungen (FI)
oder Sicherungen. Wichtig dabei ist, die freigeschaltete Anlage
gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten zu sichern. Dies kann z.B.
durch das Entfernen von Sicherungen aus dem Sicherungshalter
erfolgen. „Freischalten“ ist gleichzeitig die erste der Fünf
Sicherheitsregeln, deren Einhaltung bei Arbeiten an
elektrotechnischen Anlagen zwingend vorgeschrieben ist, um mögliche
Unfälle zu vermeiden.
* Eine Ausnahme bildet das sogenannte „Arbeiten unter
Spannung“ (AuS), das unter besonderen Bedingungen von dafür
qualifizierten Fachleuten vorgenommen werden darf.
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