Feuerwehrzufahrt
Nach bestehenden Richtlinien und Verordnungen sowie in
Abhängigkeit von der Gebäudeart anzuordnende und nach Lage,
Geometrie und Belastbarkeit vorgeschriebene Wege und Flächen
(einschließlich Sicherheitsbereiche), um Löscharbeiten und
Rettungsmaßnahmen an und im Gebäude durchführen zu können (geregelt
z.B. nach DIN 14090 und Bauordnung).
Bei notwendigen Durchfahrten durch Gebäude werden zusätzliche
Anforderungen an Querschnitt, Geradlinigkeit und Baustoffeinsatz
für die Durchfahrt gestellt. Im Allgemeinen muss die Feuerwehr das
Gelände/Objekt vorwärtsfahrend wieder verlassen können, sodass die
Zufahrt als Umfahrung bzw. mit ausreichender Wendemöglichkeit
auszubilden ist.